Johann von Hirten (Hyrten) bekennt, daß er dem Junker Dietrich, Herr zu Brohl (Broille), dessen Leibeigener (angehorich man) er ist, jährlich zwei Pferde zum Rhein (Rynen) oder zur Mosel (Moselen), je nach dem Wunsch des Herrn, bringen muß und ihm am Stephanstag (Dez. 26) jährlich einen oberländischen Gulden geben soll. Wenn der Aussteller seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist der Herr oder seine Erben berechtigt, ihn an Leib und Gut anzugreifen. Sr.: Junker Nikolaus (Clais) von Kehrig (Kerghe) und der Schöffe von Monreal (Münreall) Johann Hille (Hylle) auf Bitten des Ausst. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., 1 ab, 2 Rest - Rv.