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Amtsgerichte: Amtsgericht Bad Nauheim (Bestand)
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Geschichte des Bestandsbildners: In Bad Nauheim wurde im Herbst 1945 wieder ein eigenständiges Amtsgericht gebildet, das bis zum 1.7.1968 bestand (GVBl. I S. 41). Anschließend ging die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Friedberg über.