1620, Mai 8; Bremervörde Der Bremer Erzbischof Johann Friedrich von Holstein gibt eine Entscheidung des Bremer Hofgerichts bekannt, in dem die Streitigkeiten zwischen dem Kloster Osterholz und Mitgliedern der Familie von der Hude über Fischereirechte auf der Hamme geschlichtet werden. Nach dem Urteil des Hofgerichts vom 7. Oktober 1619 steht es den Mitgliedern der Familie von der Hude als Beklagten nicht zu, das Kloster in seinen Fischereirechten in der Hamme zu beeinträchtigen. Das Kloster hat eine Vielzahl von Zeugen aufgeboten zur Bekräftigung seiner Rechtsansprüche. Ankündigung des Kanzleisiegels und der Unterschriften von Kanzler und Hofgerichtssekretären. "So geschehen und geben auff unserm Schloß Vörde den 8. Maii anno 1620". Ausf., Perg.; das Kanzleisiegel in beschädigter Holzkapsel anhängend. Unterschriften des Kanzlers Heinrich Reiser und der Hofgerichtssekretäre Bernhard Zuckerbäcker und Jakob Stollius. Druck: Jarck, UB OHZ Nr. 465

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Niedersächsisches Landesarchiv
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