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Das Kloster Ettenheimmünster und die Gemeinde Grafenhausen vergleichen sich über den Zehnten an den Reichenweiermatten in der Gemarkung Grafenhausen, der durch Urteil des Wiener Reichhofrats der Gemeinde zusteht. Für die seit 1772 widerrechtlich beanspruchten Zehntleistungen und die erwachsenen Prozeßkosten zahlt das Kloster der Gemeinde 1100 fl rh und erläßt ihr eine Schuld von 780 fl rh

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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