EB Heinrich von Mainz bekundet, daß der Jüngling (iuvenis) Rothardus zu seinem und seiner Eltern Seelenheil auf seinem Hof in Bingen (Pingvie), seinem Eigengut, zu Ehren der Jungfrau Maria und des hl. Apostels Jakobus, der heiligen Barbara und Ursula zur Vergebung seiner und der Sünden seiner Eltern Eberhard und Walburg eine Kapelle (oratorium) mit Begräbnisstätte (locu cimiterii) errichtet hat, die er nach Ratschlag durch den A und andere religöse Männer angemessen mit Äckern und Weingärten ausgestattet hat. Weder er noch seine Erben sollen die Kapelle in Besitz haben, allein das Patronat ist ihnen vorbehalten. Dem jeweiligen Priester sollen 12 M Weizen und 2 Hühner jährlich gegeben werden. Von 2 Weingärten in 'Suallechen' und einem anderen, gen. 'Roth', in seinem Hof Weiler (Wilre) soll er die Hälfte des Ertrags erhalten und von dem Hof jährlich 20 Pfg.