Wimpfen: Peter Berlein, Bürger der Stadt Wimpfen und seine Frau Christina vom Holz, geb. v. Rixingen (Rüxingen) haben laut Inhalt eines Briefs von 1513 Dekan, Kapitel, Sechspfründnern und Vikaren des Stifts Wimpfen für 20 Rheinsche Gulden 1 Gulden jährlicher Gülte für ihre Präsenz verkauft, die ihnen Hans Babstadt (Papstat), Bürger der Stadt Wimpfen, zu zahlen verpflichtet ist. Der Rückkauf mit 20 Gulden ist ihnen zweieinhalb Jahre nach Datum dieses Briefs vorbehalten.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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