Schreiben der Rottenburger Kerzenmeister des Tucherhandwerks
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3250
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Tucher und Tuchscherer
1561 April 17, Donnerstag nach dem Sonntag Quasimodogeniti
Regest: Hans Diepold Held und Hans Schientz, Bürger und derzeit verordnete Kerzenmeister des Tuchmacher-Handwerks zu Rottenpurg am Negger, bekennen, dass heut vor ihnen erschienen sind Hans Reichle und Abraham Neischeler, beide Bürger und des Tucherhandwerks zu Reitlingen. Diese erzählten, etliche Engelsait-Weber zu Reitlingen bedienen sich der welschen Rahmen +), was von alt her nicht gewesen sei. Würde man solches dulden, so wäre zu besorgen, es würde ihrem Handwerk und gemeinem Nutzen nicht wenig nachteilig sein. Deswegen sei ihnen von Bürgermeister und Rat der Stadt Reitlingen, die hierin Einsehen haben wollen, befohlen worden, in Rottenburg und andern Städten sich zu erkundigen, was in diesem Fall alter Brauch und Herkommen des Handwerks sei, worüber sie auch besiegelten Compassbrief ++) vorzeigten. Sie baten, ihnen einen schriftlichen Schein mitzugeben, was hiemit geschieht.
Die welschen Rahmen werden bei den Handwerksgenossen in Rottenburg nicht geduldet. Sie sind den alten, von jedem Meister beschworenen Statuten und Ordnungen zuwider. Die Kerzenmeister halten den Gebrauch der welschen Rahmen den Tuchen und gemeinem schädlich. Es erscheint ihnen auch für ganz nützlich und gemeinem Handwerk für schädlich. Es erscheint ihnen auch für ganz nützlcih und gemeinen fürständig (= förderlich), dass die Hausknappen (= verheiratete Webergesellen, die in ihrem Haus für den Meister arbeiten), die ausserhalb auf die Schar und Stoir (= Stör) +++) laufen, gänzlich abgeschafft werden und solches verboten würde. Solches soll dann in Rottenpurg auch ins Werk gebracht werden.
Die welschen Rahmen werden bei den Handwerksgenossen in Rottenburg nicht geduldet. Sie sind den alten, von jedem Meister beschworenen Statuten und Ordnungen zuwider. Die Kerzenmeister halten den Gebrauch der welschen Rahmen den Tuchen und gemeinem schädlich. Es erscheint ihnen auch für ganz nützlich und gemeinem Handwerk für schädlich. Es erscheint ihnen auch für ganz nützlcih und gemeinen fürständig (= förderlich), dass die Hausknappen (= verheiratete Webergesellen, die in ihrem Haus für den Meister arbeiten), die ausserhalb auf die Schar und Stoir (= Stör) +++) laufen, gänzlich abgeschafft werden und solches verboten würde. Solches soll dann in Rottenpurg auch ins Werk gebracht werden.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Georg Jacob Sattler, Schultheiss zu Rottenpurg
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Bemerkungen: +) am Webstuhl
++) = Schreiben einer Behörde an eine andere mit der Bitte um Rechts- oder Amtshilfe
+++) Fischer: Schw. WB: auf der Schar (oder Stör) schaffen = in den Kundenhäusern arbeiten
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Bemerkungen: +) am Webstuhl
++) = Schreiben einer Behörde an eine andere mit der Bitte um Rechts- oder Amtshilfe
+++) Fischer: Schw. WB: auf der Schar (oder Stör) schaffen = in den Kundenhäusern arbeiten
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ