Wolf Konrad Greckh von und zu Kochendorf bekundet, dass Bernolph von Gemmingen zu Bürg ihm für den Ankauf eines Drittels an Kochendorf 7000 Gulden fränkischer Landeswährung vorgestreckt hat, quittiert über die Auszahlung des Darlehens und verspricht Verzinsung mit 350 Gulden jährlich zu Simonis et Judae [= 28. Oktober] nach Bürg. Die Tilgung der Schuld kann sowohl auf Verlangen des Gläubigers als auch des Schuldners erfolgen, jeweils mit vierteljähriger Kündigung auf Simonis und Judae. Zu Unterpfand verschreibt der Aussteller seine näher bezeichneten freieigenen Zinse und Gefälle in seinem Drittel des Fleckens Kochendorf; zu Bürgen und Selbstschuldnern setzt er seinen Bruder Walter Greckhen von und zu Kochendorf und seinen Schwager Weirich von Gemmingen zu Michelfeld.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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