Kaiser Ludwig gewährt Äbtissin und Konvent des Klarissenklosters zu Pfullingen das Recht, dass sie niemand "vf kein recht taeding noch lantgericht" laden darf und dass alle Klagen gegen sie vor dem Bürgermeister zu Reutlingen vorgebracht werden müssen. Er befiehlt dem Bürgermeister zu Reutlingen, das Kloster zu schirmen, wofür dieses jährlich ein Pfund Pfeffer gegeben soll, und verbietet allen Amtleuten und Landvögten, gegen diese Befreiung zu verstoßen.