Kaiser Maximilian I. legt die Kriegshilfe (gemainen hilff [..] zu unnserm romzug und erlangung unser kayserlichen chron) - gemäß des Reichstagsabschieds von Konstanz vom 26. Juli 1507 - für die gemeinsam regierten Bistümer Münster und Osnabrück fest. Dabei beläuft sich das gemeinsame Kontingent auf 41 Reiter zu Roß und 51 Fußknechte, sechs plus zwei Monate lang, dazu an Bargeld 1.540 Gulden. Der Anschlag verteilt sich auf zwei Drittel für Münster und ein Drittel für Osnabrück der Gesamtsumme von 6.452 Gulden.