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Auf den Bericht von Bürgermeister und Rat der Stadt Weil, dass sie infolge eines Pönalmandats der römischen königlichen Majestät dem Bebenhauser Verwalter in ihrer Stadt befohlen haben, sich der Verwaltung der Bebenhauser Behausung und der Einziehung von Zinsen und Gülten zu enthalten, befiehlt Herzog Ulrich denselben, von ihrem unbilligen Unternehmen abzustehen und den Verwalter ungeirrt zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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