Johann Mauritius von Herttefelt insinuierte dem Kapitel im Kapitelshaus eine ihm gewährte Erste Bitte des preußischen Königs für die Präbende in der Xantener Kirche, vakant im Turnus des Kapitels durch den Tod des letzten Inhabers Everard von Meverden, und begehrte, investiert, admittiert und eingeführt zu werden; Dekan, Scholaster, Portar und Kapitel hätten ihn kraft dieser Ersten Bitte, obwohl noch nie ausgeführt, ungeachtet ihrer vielen Einsprüche unter Strafe von 100, gegebenenfalls 200 Gulden als Kanoniker zuzulassen. Aus Ehrfurcht vor ihrem Fürsten und um der drohenden Strafe zu entgehen, haben sie Johann mit der Präbende providiert, ihm den Eid auf das tridentinische Glaubensbekenntnis abgenommen, ihn durch Aufsetzen des Biretts ihres Dekans Theodor von Berchem investiert, den bei der Admission neuer Kanoniker üblichen Eid ablegen lassen und in den körperlichen Besitz der Präbende eingeführt, indem sie ihm Chorstalle und Kapitelssitz durch ihre Mitbrüder, die Kapitularkanoniker Everhard Schloy und Tristan Arnoldi anweisen ließen. Sie befehlen allen Amtleuten ihrer Kirche, Johann oder seinem Prokurator die Einkünfte der Pfründe richtig zukommen zu lassen. Rechte, Statuten, Gewohnheiten und Privilegien ihrer Kirche bleiben unberührt. - Zeugen: Johann Brempt und Jakob Weyers, Vikare. - Sie haben diese Urkunde durch den Notar, ihren Sekretär fertigen und unterschreiben und mit ihrem großen ovalen Kirchensiegel besiegeln lassen. Datum Xantis 1716 die Iovis tertia Septembris ...

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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