Herzog Johann von Kleve an Bürgermeister, Schöffen und Rat von Wesel. Befiehlt, Güter zum Eigenbedarf der Kartause op ter Graue, die auf anderen Märkten gekauft und von Klevischen Untertanen verschifft werden, so wie die jüngst auf dem Markt zu Deventer gekauften und von dem Weseler Bürger Johan Holtman in seinem Schiff geladenen, Zollfrei zu lassen, wenn sie durch einen Konvents- oder Donatbruder ausgewiesen oder schriftlich als solche deklariert werden. Gegeuen to Cleve op der XII apostelen dach divisionis anno etc.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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