Kurfürst Philipp von der Pfalz erneuert gegenüber Prior und Konvent des Klosters Weißenburg den 1489 August 31 ("uff montag nach sant Johans tag decollatcionis") ergangenen Entscheid zwischen ihrem Abt [Heinrich] und dessen Diener Hans Falkenstein. Dieser hat seinen Dienst zu St. Remig vorzeitig verlassen, weshalb der Abt seine fahrende Habe einbehält. Entschieden wurde, dass der Abt den noch ausstehenden Lohn zahlen soll und ihm Gültbrief, Harnisch, Kleider und Schmuck seiner Frau und anderes, das der Abt in St. Remig oder anderswo zurückbehalten hat, wieder ausliefern muss. Wegen des Pferdes, das durch den Abt schadhaft geworden ist, soll eine gütliche Einigung getroffen werden. Fehde und Feindschaft sollen beendet sein und gegeneinander nicht Ungutes mehr begonnen werden. Angesichts der Abwesenheit des Abtes werden nun Prior und Konvent aufgefordert, Hans zu seinem im Entscheid ("rachtung") zugesprochenen Besitz zu verhelfen, um Weiterungen zu vermeiden; "der knecht werd es ander wise erlangen, des wir lieber vermitten sehen". "Datum Heidelberg montags nach nativitatis Marie " 1491. (Bl. 41, Bleistift 19, oberster Text)