Der öffentliche Notar Ulrich Lochner bekennt, dass in seiner und der hinzugebetenen Zeugen Gegenwart Dr. Albert Grünbach vor Bürgermeister und versammeltem Rat der Stadt Ulm erschienen ist und gebeten hat, ihn auf die durch den Verzicht des bisherigen Rektors Jodok Falb vakante Pfarrkirche in Altenstadt [Stadt Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen], deren Patronats- bzw. Präsentationsrecht Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm zusteht, zu präsentieren. Danach hat er die übliche Erklärung abgegeben und mit einem Eid bekräftigt. Damit hat er sich nach Übertragung der Pfründe durch den Bischof von Konstanz oder dessen Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten zur Einhaltung der Residenzpflicht in Altenstadt, zur Anerkennung des Stadtgerichts in Ulm als Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit den Räten, Bürgern und Untertanen der Stadt Ulm und zum Verzicht auf die Pfründe bei Verstößen gegen diese Bestimmungen sowie bei persönlichen Vergehen verpflichtet. Dafür benennt er der Stadt Ulm den Bürgermeister Johann Ehinger sowie die Richter und Bürger Dr. Peter Neithardt und Jodok Wirttemberg als seine Prokuratoren. Nach Abgabe dieser Verpflichtungserklärung und Ablegung des geforderten Eids hat der Bürgermeister Johann Ehinger die Ausfertigung der üblichen Präsentationsurkunde für den Bischof von Konstanz oder seinen Generalvikar angeordnet.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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