Die Reichsstädte im Bund zu Schwaben entscheiden einen Streit zwischen Abt und Konvent des Gotteshauses Kaisheim einerseits und denen von Heilbronn andererseits wegen Besteuerung der in dieser Stadt gelegenen Güter des genannten Klosters dahin, dass dieselben laut den von Kloster Kaisheim vorgelegten Briefen unbethaft und unsteuerbar sein sollen.