König Georg von Böhmen gibt dem Rat der Stadt Nürnberg, der ihm (dem König) die Wiedereinlösung der Städte Heidingsfeldt und Bernheim und 3100 fl vorbehalten hat, die Zusicherung, dass er für alle "in redlicher Rechnung erfundenen" Schuldforderungen an Burger und Inwohner der beiden Städte, insbesondere für verfallene Gilten und hingeliehenes Geld befriedigt werden oder ihm eine königliche Anweisung und Befehl zugehen solle; wenn sodann keine Bezahlung erfolge, solle ihm auf rechtlichem Wege geholfen werden, in welchem Fall er eine billige Frist setzen solle. - Siegler: der König.

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Staatsarchiv Nürnberg
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