Der Hofrichter zu Straßburg beurkundet, dass Wislembin von Hagenau dem Kloster Lichtenthal alle ihre Güter in Weitbrucher Bann auf Kirchberg bei Leutenheim vermacht und durch ihre Schwester Grete, Nonne und Kleinkellerin zu Lichtenthal, dem Kloster zu Eigentum übergeben hat; bis zu ihrem Lebensende darf die Stifterin die Güter gegen Lieferung eines Rekognitionszinses weiter nutzen.