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Heinrich [von Valois], erwählter König von Polen, versichert
Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, dass er laut einem Beschluss,
den er bei ein...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1571-1580
1573 September 20
Ausfertigung, Pergament, abhängendes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Parisiis in palatio nostro Andegavensi die vigesima mensis Septembris anno Domini millesimo quingentesimo septuagesimo tertio
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich [von Valois], erwählter König von Polen, versichert Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, dass er laut einem Beschluss, den er bei einem Aufenthalt in Frankfurt am Main [1573] August 17 mit seinen Fürsten gefasst hat, den seit alters her in Frankreich und Polen angesiedelten Orden sowie ihren Herrschern erneut zuzusichern, diese beim Durchzug nach Polen von der Grenze seines Herrschaftsgebiets mit achtzig Reitern zu begleiten und auf ihrem Weg zu unterstützen. Er versichert weiter, dass Durchreisenden durch sein Herrschaftsgebiet kein Unrecht und Schaden durch die dort Ansässigen zugefügt werden soll. Er billigt daher ausdrücklich alle Bemühungen, die der Bestimmung, Reisende durch das Gebiet seiner Herrschaft zu führen, Folge leisten. Er bekundet weiter dem genannten Orden sein Wohlwollen und sichert ihm seine Unterstützung zu, für den Fall, dass es doch zu Überfällen kommen sollte. Er sichert dies außerdem mit dem Siegel seines Freundes und Verwandten zu, dass er von diesem empfangen hat. Mit dessen Wohlwollen versichert er weiter auf Gegenseitigkeit, dass alles, was aus diesem Willen herrührt, gemeinschaftlich von den beiden Fürsten verbürgt wird. Daher befiehlt er nochmals unter Bezugnahme auf seinen Verwandten, dass dieses Dekret von ihnen beiden ausgefertigt wurde und dass nach diesem Beschluss zukünftig die Reise durch beider Gebiete durch deren Gefolgschaften abgesichert und dadurch Unrecht und Unheil abgewendet wird; außerdem wird Frieden für den Verkehr und Ruhe für die Durchreisenden garantiert. Weiterhin verspricht er Abt Balthasar, dass er ab der Grenze des Königreichs Polen unter seinem Schutz steht. Weiter wird dem Abt versprochen, dass er, sofern es für eine Reise notwendig sein sollte, gegen gerechten Lohn das Anrecht auf eine Gesandtschaft hat, mit der dann umgehend ihm treue und ergebene Personen beauftragt werden. Über dies alles versichert er sich nochmals bei seinem Verwandten, fertigt dieses Schreiben aus und übersendet es Abt Balthasar. Ausstellungsort: Paris, im Palast der Anjou. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers, Revers)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Henricus electus rex
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: per regem lectum / Grulart subscripsi)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel der Herzöge von Anjou[-Valois] (... sigillum Andegavensium quo hactenus usi sumus apponi iussimus ...)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.