Konrad Fitterlin von Metzingen, zu Urach gef., weil er an zwei Sonntagen hatte "Holzbirnen" heimführen lassen und sich dadurch unerlaubten Waidwerks verdächtig gemacht hatte, jedoch auf sein und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., einen Eid zu schwören, daß er weder Wild geschossen noch sonst Waidwerk getrieben habe, auch sonst niemand kenne, der sich dessen schuldig geamcht hat, andernfalls er mit Leib und Gut der Herrschaft verfallen sei, schwört U. 2 Beilagen: 1. Supplik der Ehefrau des K. Fitterlin in der gen. Angelegenheit, Pap. o. D. (1543) 2. Zeugenaussagen der "verhörten Kundschaft", Pap. o.D.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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