Der Römische König Ruprecht legt den Streit zwischen seinem Schwiegersohn Adolf Grafen von Kleve (Cleve) und zu der Mark (Marke) und seinem Verwandten (sweher) Simon Grafen zu Sp. und Vianden (Vyanden) um 1 200 Gulden bei, die mit 12 000 Gulden abzulösen sind und die Graf Simon vor Zeiten seiner Tochter Elisabeth bei der Verehelichung mit dem + Engelbert Grafen von der Mark (Marcke) als Heiratsgut verschrieben hatte entsprechend der darüber ausgestellten Urkunde (1). Die 1 200 Gulden fallen der Gräfin Elisabeth zu, da Graf Engelbert ohne Erben aus dieser Ehe verstorben ist. Graf Adolf, so der König, hat auf die 12 000 Gulden Hauptgeld und die 1 200 Gulden Gülte keinen Anspruch. Die angeblich für 2 ½ Jahre aus Lebzeiten Graf Engelberts noch ausstehende Gülte soll Graf Simon, wenn er keine Quittungen vorlegen kann, bis Mariä Himmelfahrt (15.08.) an Graf Adolf zahlen. Die Gülte aus dem letzten Lebensjahr des Grafen Engelbert, die Adolf beansprucht gegen den Widerspruch des Grafen Simon, wird beiden je zur Hälfte zugesprochen; auch diese 600 Gulden sind bis 15.08. fällig. Damit ist der Streit beigelegt; Graf Adolf hat dem Grafen Simon die Urkunde über das Heiratsgut von 12 000 Gulden herauszugeben; diese ist kraftlos. Siegel des Ausstellers. (1) Nr. 1931/1932.