Kurfürst Philipp von der Pfalz beendet vertraglich den Konflikt, den er und sein Vetter, Pfalzgraf Friedrich I., mit der Stadt Oppenheim gehabt haben. Philipp gewährt der Stadt die hergebrachten Rechte an Fisch- und Eiswasser am Rhein mit dem Werth Salmengrund, aber ohne den Werth Pfannenstiel. Er verpflichtet die Stadt, die 8 Gulden von dem Hack [?] (Hache) bei Dienheim jährlich zu leisten, und regelt Geleit und Zoll dahingehend, dass diejenigen unter seinem Geleit und diejenigen, die ihren Zoll zahlen, nicht behelligt werden dürfen. Bezüglich des Rheinzolls gilt die Urkunde Pfalzgraf Ludwigs III. vom 3. Mai 1416.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz beendet vertraglich den Konflikt, den er und sein Vetter, Pfalzgraf Friedrich I., mit der Stadt Oppenheim gehabt haben. Philipp gewährt der Stadt die hergebrachten Rechte an Fisch- und Eiswasser am Rhein mit dem Werth Salmengrund, aber ohne den Werth Pfannenstiel. Er verpflichtet die Stadt, die 8 Gulden von dem Hack [?] (Hache) bei Dienheim jährlich zu leisten, und regelt Geleit und Zoll dahingehend, dass diejenigen unter seinem Geleit und diejenigen, die ihren Zoll zahlen, nicht behelligt werden dürfen. Bezüglich des Rheinzolls gilt die Urkunde Pfalzgraf Ludwigs III. vom 3. Mai 1416.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, {67 Nr. 1662, 113 Verweisung 1}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum I (Kurfürst Philipp von der Pfalz) >> Urkunden
1477 Juli 17 (uff dornstag nach der heiligen zwolfbotten scheidung tag)
fol. 76r-77v
Urkunden
Ausstellungsort: Oppenheim
Zeugen von Seiten Philipps: Bischof Reinhard von Worms; Bischof Matthias von Speyer, unser Kanzler; Ulrich von Lentersheim, Deutschmeister; Hofmeister Blicker Landschad von Steinach; Marschall Erkinger von Rodenstein; der Heidelberger Vogt Simon von Balzhofen; Engelhard von Neipperg; der Amtmann zu Bacharach und Ritter Peter von Albich; viele andere Räte. Zeugen von Seiten der Stadt Oppenheim: Otto vom Hirschhorn; Hans von Ingelheim; Hans von Wachenheim; Gilbrecht Wais, Ritter, Burgmann und Ratsmitglied zu Oppenheim; Bürgermeister und andere desselben Rats.
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Überlieferungsart: Insert
Druck: Franck: Geschichte der ehemaligen Reichsstadt Oppenheim, Nr. 203, S. 519¿522
Zeugen von Seiten Philipps: Bischof Reinhard von Worms; Bischof Matthias von Speyer, unser Kanzler; Ulrich von Lentersheim, Deutschmeister; Hofmeister Blicker Landschad von Steinach; Marschall Erkinger von Rodenstein; der Heidelberger Vogt Simon von Balzhofen; Engelhard von Neipperg; der Amtmann zu Bacharach und Ritter Peter von Albich; viele andere Räte. Zeugen von Seiten der Stadt Oppenheim: Otto vom Hirschhorn; Hans von Ingelheim; Hans von Wachenheim; Gilbrecht Wais, Ritter, Burgmann und Ratsmitglied zu Oppenheim; Bürgermeister und andere desselben Rats.
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Überlieferungsart: Insert
Druck: Franck: Geschichte der ehemaligen Reichsstadt Oppenheim, Nr. 203, S. 519¿522
Inseriert in die Gegenstücksurkunde der Stadt Oppenheim vom Tag darauf, siehe GLAK 67 Nr. 1662, fol. 76r-77v (Nr. 113); zur Urkunde Ludwigs III. vom 3.51416 siehe unten GLAK 67 Nr. 1662, fol. 340v-372r (Nr. 384); die gleiche Urkunde findet sich auch später im Kopialbuch siehe GLAK 67 Nr. 1662, fol. 342r-343r (Nr. 385).
Albig, Peter von; Ritter, Amtmann zu Kaiserslautern, Amtmann zu Bacharach, 1464, 1495 tot
Balzhofen, Simon von; Ritter, Vogt zu Heidelberg, Burggraf zu Starkenberg, Hofrichter, erw. 1454, 1494
Hirschhorn, Otto von; Ritter, kurpfälzischer Rat, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, Amtmann von Oppenheim, erw. 1462, 1490 tot
Ingelheim, Hans von; Ritter, erw. 1477, 1478, 1480 tot
Landschad von Steinach, Blicker XIV.; kurpfälzischer Hofmeister, -1499
Rodenstein, Erkinger von; kurpfälzischer Marschall, Burggraf zu Alzey, ux. Margrathe von Gemmingen, erw. 1467, 1493 tot
Wachenheim, Hans von; Ritter, erw. 1477, 1481, 1491 tot
Wais von Fauerbach, Gilbrecht; Ritter, Burgmann u. Rat zu Oppenheim, erw. 1477
Dienheim MZ
Oppenheim MZ
Rhein (Europa, Fluss)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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04.04.2025, 08:06 MESZ
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