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Vor Hinrick Nyseman, Richter des Bischofs von Münster zu Sendenhorst, bekundet Herr Diderick Huge, Bürgermeister zu Münster, durch den Gerichtsfrohn Johanne Stulen, daß er alle 14 Tage über 6 Wochen das Gut zu Welpendorpe und das Erbe Ruple im Ksp. Rinkerode (Rinckenrode), Bauerschaft Ekesbecke, habe bekümmern und dem Everde van Welpendorpe einen Gerichtstag ankündigen lassen. Der Bürgermeister läßt jetzt durch seinen Vorsprachen Helmyge van den Berge sagen, daß Everd ihm 62 rhein. Gulden und 18 Pf. schulde. Evert habe ihm auch einen Wiederkaufbrief auf das Erbe Ruple abhändig gemacht, der 100 rhein. Gulden wert sei. Hinzu komme noch ein Schaden von 20 rhein. Gulden. Er bittet das Gericht um ein Urteil. Da der Beklagte nicht erschienen ist, wird dem Kläger das Gut zugesprochen. Der Richter siegelt. Zeugen: Albert van Zummeren, Johan to Weesten und Lambert Gardener feria secunda post dominicam Cantate

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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