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Testament des Priesters Johann von Bemell, Rektors der Andreaskapelle: file://fn@01 Er vermacht dem Rektor seiner Kapelle tot eenre wedome sein Haus samt Hofstatt bei der Kapelle in der Nähe des Hauses des Stiftskapitels. Daraus soll der Rektor dem Diener (servient), der dem Priester der Kapelle bei der Messe dient, jährlich 8 Schilling geben. - Demselben Rektor vermacht er folgende Ländereien: 2 Maltersaat auf dem Alderborgeschen Felde bei Xanten, die er gekauft hat, angrenzend an die Hogestrate, die Pijst und den Naetpuyl. 2 Mudsaat Land, ebenfalls angekauft, zwischen Xanten und Wardt am Pijstwege zwischen Land des Kapitelshofes und einem ebenfalls Johann zugehörigen Maltersaat Land. 3½ Maltersaat Land, zehntfrei und ebenfalls angekauft, zwischen Xanten und Wardt. Davon liegen 2 Maltersaat an einem Stück im Noddenhorst und stoßen auf die Pijst neben Land von Mette Lutynck, 1 Maltersaat up Warderbank neben Land derselben Mette und ½ Maltersaat ebenda. Weitere 2½ Maltersaat zwischen Xanten und Wardt in 4 Parzellen (2 Mudsaat bei der Erlynxlake neben Wessel Barsdonck, zum Rhein hin auf 2 andere Mudsaat des Stifters stoßend. 2 Mudsaat beim Noddenhorst neben Land des + Johann Dycken und 2 Mudsaat ebenda im selben Gewann, ½ Maltersaat unterhalb davon bei der Pijst). 4 Mudsaat Land im Beekschen Felde, zur Zeit von Jacob Wijghgart bebaut. 2 Maltersaat oberhalb von Lüttingen in den Sande, mit einem Ende auf die Lake stoßend, die er von Elbert Smacht angekauft hatte. 3½ Mudsaat am Lüttinger Meer und ½ Mudsaat ebenda. 3 Kohlgärten vor Xanten beim Rheintor, bebaut von Johann Smacht, Johann van Eyll und Bele, der Witwe von Ruthger Smeyt. - Ebenso vermacht er seiner Kapelle folgende Zinsen: 10 Schilling aus Haus und Hofstatt des Steinhauers Zelis in der Scharnstraße zwischen Johann Leyvel und Godert Leydecker. 4 Schilling aus dem Hause von Henrich Hasen in der Cleefscherstrate. 1 Kohlgarten vor der Marspoerte, bebaut von Maes Haeck. 1 Mark aus Haus und Hofstatt von Arnd Vogelsanck [vorher Gabel Hillensoen] in der Scharnstrate. 1 Mark aus Haus und Hofstatt Heyns van Vynen [vorher Heyn Muelre] in der Kleverstraße. 1 Schilling aus dem Hause von Johann Kelreman [vorher Heyn van Assche] in der Nederstrate. - Von diesem Lande und diesen Zinsen soll der Rektor dem Messediener (servient off dynre) 2 Malter Gerste geben, wie denn Johann van Bemel dieses Amt in seiner Kapelle gestiftet hat. Ferner soll der Rektor für den Stifter, dessen Eltern und Geschwister Montags eine Seelenmesse und Samstags eine Messe zu Ehren U. L. Frau feiern. Die Messen müssen auch gehalten werden, wenn das Interdikt über Xanten verhängt ist, und zwar dann bei verschlossenen Türen. Falls er die Messen nicht liest, soll er für jede versäumte Messe an den Hospitalsmeister für die Armen 1 alten Tournoser Groschen [= 4 kölnische Schillinge] zahlen, und zwar spätestens 7 Tage nach dem Termin der Messeversäumnis. - Über eine halbe Hufe Land, die er vom Stiftskapitel aus deren Hof zu Xanten nach Leibgewinnsrecht innehat, trifft er für seinen Todesfall folgende Bestimmungen: Diese Hufe soll an die [genannten] Vikarien von Xanten übergehen, und die Vikare sollen die Gefälle derselben unter sich teilen. Davon erhält aber auch der Messediener der Andreaskapelle 2 Malter Gerste. - Diejenigen Vikare, die in der Andreaskapelle in den dryen duyster metten, die men pleegh to syngen in den neysten drien daeghen voir den heyllgen Paeschavende, sollen für jede Mette 2 Scheffel Gerste haben, die zu verteilen seien. Der Prokurator oder Kollektor der Renten der Vikare soll die Renten anmahnen, von denen der Rektor der Andreaskapelle jedoch einen doppelten Anteil haben soll. Die Rektoren müssen in der Messe anwesend sein vor der dritten Lektion (lectii) und bis zum Ende bleiben. Alle sollen die Lektion lesen, der älteste sowohl wie der jüngste. Ebenso sollen die Rektoren 2 Mud Gerste haben bei dem heiligen Amt, das man auf Karfreitag in der Kapelle hält. Ferner am Tage vor Ostern (upten heyligen Paeschnacht), als men dat heylige cruys upheft uter den grave, wobei die Rektoren anwesend sein und das Kreuz um den Kirchhof begleiten sollen, wobei der Gesang gesungen wird: Cum rex glorie usw. An beiden Festen soll der Servient auch 2 Pfennige haben. - Am Montag nach der Oktav von Ostern sollen die Rektoren in der Kapelle Vigilien und Kommendationen ohne Noten lesen. Dabei hält der Rektor der Kapelle eine Totenmesse. Für die Teilnahme teilen die Rektoren unter sich 2 Malter Gerste, wobei der Rektor der Andreaskapelle zweit Teile erhält. - Jeder Rektor muss alle Jahre in der Oktav von Johannis bapt. eine Messe auf seinem Altar lesen, wofür er 1 Malter Gerste erhält. Außerdem soll jeder besonders 1 Malter Gerste erhalten. - Die Hufe Land wird wie folgt beschrieben: 4 Mudsaat in den Luttelmersch, genannt dat Hemmelkempken. 8 Mudsaat und 1 Sestersaat bei den Sandaeckeren. 2 Maltersaat am Reeserwege bei Wardt, Dieacker genannt. 2½ Mudsaat beim Cleynen Spijk am Dyeplaecschen Weg. ½ Maltersaat ebenda. 1 Scheffelsaat ebenda beim Cruysacker. - Der Messediener soll für seine Arbeit haben: Aus des Stifters Haus und Hofstatt, die er seiner Kapelle vermacht hat und die hinter der Kapelle liegen, jährlich 8 Schilling, ferner 2 Malter Gerste, wie oben beschrieben. Die Vikare der Xantener Vikarien und Kapellen sollen ihm jährlich zu Martini 2 Malter Gerste geben. Außerdem erhält der Diener vom Rektor in den oben bezeichneten Metten je 2 Pfennige, weitere 2 Pfennige am Montag nach der Oktav nach Ostern, wenn die Memorie in der Kapelle gehalten wird. Der Ministrant muss allen Geistlichen, die in der Kapelle Messe lesen, helfen und Wasser und Wein besorgen. Ebenso muss er zur Messe eine Glocke läuten. Bei Erledigung des Meßdieneramtes soll der älteste männliche Spross aus der Verwandtschaft des Stifters dieses einer Persönlichkeit übertragen, die geleert und dazu geeignet ist, dass er dem Priester dienen und in der Messe antworten kann. Er soll den Kandidaten dem Rektor der Kapelle präsentieren, der ihn dann zulässt, wofür er von dem Diener ein Quart Wein erhält. - Dem Hospital zu Xanten vermacht er eine Erbrente von 1 Mark zur Speisung armer Leute aus dem Hause Zeles von der Geest [vorher Ingel Haeck] in der Marstraße. Seine Brüder und deren Frauen sowie seine Schwester und deren Mann sollten auf alle ihre Ansprüche an ihn Verzicht leisten und versprechen, die Bestimmungen des Testamentes zu halten. Täten sie das nicht binnen Monatsfrist, so sollten sie vollkommen enterbt sein. Das Gut, das er ihnen vermacht hat, soll dann je zur Hälfte an die Vikarienbruderschaft und an den Rektor der Andreaskapelle fallen. - Als Begräbnisplatz erwählt er eine Stelle in der Kapelle vor dem Andreasaltar. - Das Original war von Johann von Bemel eigenhändig geschrieben und besiegelt und außerdem von dem Notar Hermann ten Oerde beglaubigt. - Beurkundet von dem Notar Hermann ten Oerde de Sonsbeeck im Beisein von Conrad Poet, Goesswinus de Tyel, Johann de Gogh und Coppardus Vogel, Kanonikern zu Xanten, im Chor der Stiftskirche. ... 1420 indictione tercia decima mensis Marcii die vicesima prima ...

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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