Hans Dauphaus, seine Ehefrau Anna, sowie Mathis Drap und seine Ehefrau Margarethe, wohnhaft zu Alsheim, bekunden, dass sie von Junker Wolf Kämmere...
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1218
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1551-1580
1561 Dezember 21
Ausf., Perg., anh. Sg. abgef., nach Rückvermerk wurde der Brief kassiert und ein neuer ausgefertigt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1561, Thome
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hans Dauphaus, seine Ehefrau Anna, sowie Mathis Drap und seine Ehefrau Margarethe, wohnhaft zu Alsheim, bekunden, dass sie von Junker Wolf Kämmerer v. Worms, genannt v. Dalberg d.J., gegen einen jährlichen Zins von 40 Malter Korn und 20 Malter Hafer Oppenheimer Maß die in einem besonderen Register (nicht beiliegend) aufgeführten Äcker, Wiesen und Weingärten in der Alsheimer Gemarkung in Erbbestand mit der Maßgabe genommen haben, dass von dem ihnen verliehenen Sechzehntel am Weinzehnten zu Alsheim dem St. Annenaltar zu Oppenheim eine jährliche Gülte von 1/2 Fuder Wein Oppenheimer Maß zu entrichten ist
Vermerke (Urkunde): Siegler: Schultheiß und Schöffen zu Alsheim (Gerichtssg.)
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hans Dauphaus, seine Ehefrau Anna, sowie Mathis Drap und seine Ehefrau Margarethe, wohnhaft zu Alsheim, bekunden, dass sie von Junker Wolf Kämmerer v. Worms, genannt v. Dalberg d.J., gegen einen jährlichen Zins von 40 Malter Korn und 20 Malter Hafer Oppenheimer Maß die in einem besonderen Register (nicht beiliegend) aufgeführten Äcker, Wiesen und Weingärten in der Alsheimer Gemarkung in Erbbestand mit der Maßgabe genommen haben, dass von dem ihnen verliehenen Sechzehntel am Weinzehnten zu Alsheim dem St. Annenaltar zu Oppenheim eine jährliche Gülte von 1/2 Fuder Wein Oppenheimer Maß zu entrichten ist
Vermerke (Urkunde): Siegler: Schultheiß und Schöffen zu Alsheim (Gerichtssg.)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:38 MESZ