Konrad (Cuontz) Stade bekundet, dass er eine im Folgenden inserierte Urkunde von Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, erhalten hat. Er gelobt...
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1396
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1501-1510
1507 Dezember 10
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gescheen in ihar und tage wie obgeschrieben stehet
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Konrad (Cuontz) Stade bekundet, dass er eine im Folgenden inserierte Urkunde von Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, erhalten hat. Er gelobt Abt und Kloster Treue, verpflichtet sich, sein Leben lang bei Abt und Kloster zu bleiben und mit einem gerüsteten Pferd gegen Jedermann zu dienen. Sollte es mit dem Abt über ihm im Dienst entstandene Unkosten zum Streit kommen, soll der Marschall des Abtes zwischen ihnen vermitteln. Die Hintersassen (armen leute) im Gericht Fulda will er nach Recht und Herkommen behandeln. Die in der Urkunde getroffenen Vereinbarungen will er allesamt einhalten, gelobt mit Handgeben die Treue und schwört mit erhobenen Fingern einen Eid auf Gott und die Heiligen. Auf seine Bitte besiegelt Albrecht von Trümbach die Urkunde, ohne Schaden für sich und seine Erben. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er Konrad Stade als Knecht angenommen hat und verleiht ihm auf Lebenszeit das Schultheißenamt in Kothen [Gem. Motten] (zum Kottenn). Zu seinem Unterhalt weist er ihm zu: das Gütchen in Kothen (zum Kottenn), das bislang der Propstei Thulba (Tulbe) zu Küchendienst (hepen dienst) verpflichtet gewesen ist und für Küchenspeise 45 Schilling abgeliefert hat; die auf dem Gütchen liegende Zins- und Dienstverpflichtung wird Konrad erlassen; zwei Wiesen gelegen (zum Hayn), von denen Konrad vier Fuder Heu ernten darf; die wüsten Äcker gelegen (uff dem Hayn) darf der Schäfer des Abtes für die Schäferei nutzen und hat dafür einen Zins von zweieinhalb Gulden an Konrad zahlen; die dem Kloster zustehende Pflugfron in Kothen darf Konrad für die Bestellung der Äcker nutzen; das Schankrecht der Schenke in Kothen; die Nutzung des Gewässers von der Forstwiese bis zum Hain; jährlich ein Hofgewand mit Rock und Kappe. Konrad Stade hat sich dafür verpflichtet, Zeit seines Lebens im Dienst von Abt und Kloster zu bleiben und gegen Jedermann mit einem gerüsteten Pferd zu dienen. Wenn ihm im Dienst Unkosten entstehen, will der Abt ihm diese wie anderen Amtsknechten, Schultheißen und Zentgrafen auch ersetzen. Bei Uneinigkeit über die Erstattung der Unkosten soll der Marschall des Abtes zwischen ihnen vermitteln. Die Hintersassen (arme leute) im Gericht soll Konrad nach Recht und Herkommen behandeln; Streitfälle zwischen ihm und den Hintersassen schlichtet der Abt. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Ausstellungsort: Fulda. (Gebenn in unser stat Fulde uff Freytag nach conceptionis Marie virginis anno Domini XV C VII). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Albrecht von Trümbach
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 664-666
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Konrad (Cuontz) Stade bekundet, dass er eine im Folgenden inserierte Urkunde von Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, erhalten hat. Er gelobt Abt und Kloster Treue, verpflichtet sich, sein Leben lang bei Abt und Kloster zu bleiben und mit einem gerüsteten Pferd gegen Jedermann zu dienen. Sollte es mit dem Abt über ihm im Dienst entstandene Unkosten zum Streit kommen, soll der Marschall des Abtes zwischen ihnen vermitteln. Die Hintersassen (armen leute) im Gericht Fulda will er nach Recht und Herkommen behandeln. Die in der Urkunde getroffenen Vereinbarungen will er allesamt einhalten, gelobt mit Handgeben die Treue und schwört mit erhobenen Fingern einen Eid auf Gott und die Heiligen. Auf seine Bitte besiegelt Albrecht von Trümbach die Urkunde, ohne Schaden für sich und seine Erben. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er Konrad Stade als Knecht angenommen hat und verleiht ihm auf Lebenszeit das Schultheißenamt in Kothen [Gem. Motten] (zum Kottenn). Zu seinem Unterhalt weist er ihm zu: das Gütchen in Kothen (zum Kottenn), das bislang der Propstei Thulba (Tulbe) zu Küchendienst (hepen dienst) verpflichtet gewesen ist und für Küchenspeise 45 Schilling abgeliefert hat; die auf dem Gütchen liegende Zins- und Dienstverpflichtung wird Konrad erlassen; zwei Wiesen gelegen (zum Hayn), von denen Konrad vier Fuder Heu ernten darf; die wüsten Äcker gelegen (uff dem Hayn) darf der Schäfer des Abtes für die Schäferei nutzen und hat dafür einen Zins von zweieinhalb Gulden an Konrad zahlen; die dem Kloster zustehende Pflugfron in Kothen darf Konrad für die Bestellung der Äcker nutzen; das Schankrecht der Schenke in Kothen; die Nutzung des Gewässers von der Forstwiese bis zum Hain; jährlich ein Hofgewand mit Rock und Kappe. Konrad Stade hat sich dafür verpflichtet, Zeit seines Lebens im Dienst von Abt und Kloster zu bleiben und gegen Jedermann mit einem gerüsteten Pferd zu dienen. Wenn ihm im Dienst Unkosten entstehen, will der Abt ihm diese wie anderen Amtsknechten, Schultheißen und Zentgrafen auch ersetzen. Bei Uneinigkeit über die Erstattung der Unkosten soll der Marschall des Abtes zwischen ihnen vermitteln. Die Hintersassen (arme leute) im Gericht soll Konrad nach Recht und Herkommen behandeln; Streitfälle zwischen ihm und den Hintersassen schlichtet der Abt. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Ausstellungsort: Fulda. (Gebenn in unser stat Fulde uff Freytag nach conceptionis Marie virginis anno Domini XV C VII). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Albrecht von Trümbach
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 664-666
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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- 1501-1510 (Classification)
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