Vergleich vom 9. Juli 1650 zwischen dem Oberbergamt und dem Freiberger Rat wegen der zum Halsbrückener Kunstgraben benötigten Wasser.- Kopie eines Reskriptes vom Kurfürst August vom 1. November 1566, durch den die Stadt für alle Zeit mit einem Rad Wasser versehen werden soll.

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Sächsisches Staatsarchiv
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