Die Ulmer Bürgerin Barbara Steiger, Witwe des Franz Schleicher, teilt dem Konstanzer Bischof Hermann [von Breitenlandenberg] mit, dass sie in Vollziehung des letzten Willens ihres verstorbenen Ehemanns eine ewige Messe im Ulmer Münster an dem Altar zuunterst in der Kirche unter dem Glockenturm an dem nechsten Pfeiler unter dem Altar der Familie Ott gestiftet hat. Zum Unterhalt eines Kaplans oder Altaristen, der die Messe versehen soll, hat sie diese mit den folgenden Gütern dotiert: 1 Hof in Oberweiler [Gde. Illerkirchberg/Alb-Donau-Kreis], 1 Hof und 2 Lehen in Beutelreusch ("Byttenrysch") [Gde. Illerkirchberg/Alb-Donau-Kreis] sowie ihr Haus mit der zugehörigen Hofstatt in Ulm zwischen den Häusern des Wild und des Taiglin, das dem Kaplan der Messe als Wohnung dienen soll. Diese Güter sollen auf ewige Zeiten bei der Messe verbleiben und dürfen nicht verkauft oder verpfändet werden. Wenn von den Gütern Handlöhne oder Gebühren für die Vergabe zu Erbrecht gefallen, dann soll der Kaplan diese nicht für sich nutzen, sondern zusammen mit den Patronatsherren der Messe davon jährliche Einkünfte in Höhe von 4 Pfund Heller erwerben. Damit soll er dann einen Jahrtag im Münster stiften, der jedes Jahr um dem 29. September ("vff sant Michels tag") dort feierlich mit Vigil, Seelmesse und brennenden Kerzen begangen werden soll. Das Patronatsrecht für die Messe übt die Stifterin bis zu ihrem Tod selbst aus. Danach fällt es an ihren Sohn Franz Schleicher und nach dessen Tod an den jeweils Ältesten des Geschlechts Schleicher. Gibt es keine männlichen Nachkommen im Geschlecht Schleicher mehr, fällt das Patronatsrecht an Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm. Die Stifterin bittet nun den Bischof von Konstanz um die Bestätigung der Stiftung.