Wasserwirtschaftsamt/Amt für Wasser und Abfall Göttingen (Bestand)
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NLA HA, Nds. 620 Göttingen
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.7 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten >> 1.13.7.3 Untere Landesbehörden >> 1.13.7.3.5 Wasserwirtschaft
1882-1987
Enthält: Entwässerungs- und Meliorationsmaßnahmen, Beseitigung von Hochwasserschäden, Ortseindeichungen, Brückenbau, Wasserversorgung und Wasseruntersuchungen, Landesplanung, Kanalisation und Kläranlagen, wasserrechtliche Verleihungsanträge, Wasserverbände
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Wasserwirtschaftsämter bzw. Staatlichen Ämter für Wasser und Abfall siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Wasserwirtschaft" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g465 ).
Das Wasserwirtschaftsamt Göttingen war eine der Bezirksregierung Braunschweig nachgeordnete technische Fachbehörde. Sie ging hervor aus den beiden Außenstellen des Wasserwirtschaftsamts Hildesheim und wurde am 1. Oktober 1961 durch Erlass des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums als selbstständiges Wasserwirtschaftsamt eingerichtet. Seine Zuständigkeit erstreckte sich zunächst auf beratende und unterstützende Tätigkeit in den Landkreisen Göttingen, Münden, Duderstadt, Northeim, Osterode am Harz und Zellerfeld sowie der kreisfreien Stadt Göttingen. Infolge der Neuorganisation der Niedersächsischen Wasserwirtschaftsverwaltung kam im Januar 1984 der Landkreis Goslar hinzu. 1986 umfasste der Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Göttingen die Landkreise Göttingen, Goslar, Northeim und Osterode am Harz mit den Städten Göttingen und Goslar. Auch kam die Ende der 50er Jahre in Hildesheim entstandene Bauabteilung Leineregulierung hinzu, die vorrangig mit der Errichtung von Hochwasserschutzbauwerken im Leinetal betraut war.
Mit den Erweiterungen seines Zuständigkeitsbereiches waren auch neue Aufgaben verbunden (vgl. Liersch, 25 Jahre, S. 7):
Geschichte des Bestandsbildners: 1. Einrichtung eines chemischen Labors zur Überwachung der Gewässer, der Abwassereinleiter und der Abfalldeponien.
2. Einrichtung eines biologischen Labors zur Überwachung der Gewässergüte,
3. Fachtechnische Überwachung der Abfallbeseitigungsanlagen.
4. Aufgaben des gewässerkundlichen Landesdienstes gemäß § 52 NWG.
Über den regulären Aufgabenbereichen eines Wasserwirtschaftsamtes hinaus lag der Schwerpunkt des Wasserwirtschaftsamtes Göttingen auf dem Hochwasserschutz, insbesondere das Betreiben des Hochwasserrückhaltebeckens in Salzderhelden.
Zum 1. September 1989 wurde das Wasserwirtschaftsamt Göttingen im Rahmen einer allgemeinen Neuorganisation der Wasserwirtschaftsbehörden in Staatliches Amt für Wasser und Abfall Göttingen umbenannt. Es setzte sich zusammen aus vier, einem Amtsleiter unterstehenden Abteilungen:
Geschichte des Bestandsbildners: Abt. 1: Allgemeine Verwaltung, Landeseigene Anlagen
Abt. 2: Gewässerkundlicher Landesdienst, Wasserwirtschaftliche Grundlagen
Abt. 3: Gewässerschutz, Siedlungswasserwirtschaft, Hochwasserschutz, Bau landeseigener Anlagen
Abt. 4: Abfallwirtschaft, Altlasten
Zum 1. Januar 1998 wurde es ebenso wie alle anderen Staatlichen Ämter für Wasser und Abfall aufgelöst und ein Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWK) errichtet (Nds. MBl. S. 298). An dem bisherigen Standort Göttingen entstand eine Betriebsstelle des neuen Landesbetriebes.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 27. Juli 2015
Bestandsgeschichte: Die niedersächsischen Gebiets- und Verwaltungsreformen der 1970er Jahre führten zu einer Veränderung der Archivsprengel und damit der Zuständigkeitsbereiche. Daher findet sich das vor 1978 entstandene Schriftgut des Wasserwirtschaftsamts im Hauptstaatsarchiv Hannover, das danach entstandene Schriftgut des Wasserwirtschaftsamts bzw. Amts für Wasser und Abfall Göttingen hingegen im Staatsarchiv Wolfenbüttel.
Findmittel: EDV-Findbuch 2015
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Wasserwirtschaftsämter bzw. Staatlichen Ämter für Wasser und Abfall siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Wasserwirtschaft" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g465 ).
Das Wasserwirtschaftsamt Göttingen war eine der Bezirksregierung Braunschweig nachgeordnete technische Fachbehörde. Sie ging hervor aus den beiden Außenstellen des Wasserwirtschaftsamts Hildesheim und wurde am 1. Oktober 1961 durch Erlass des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums als selbstständiges Wasserwirtschaftsamt eingerichtet. Seine Zuständigkeit erstreckte sich zunächst auf beratende und unterstützende Tätigkeit in den Landkreisen Göttingen, Münden, Duderstadt, Northeim, Osterode am Harz und Zellerfeld sowie der kreisfreien Stadt Göttingen. Infolge der Neuorganisation der Niedersächsischen Wasserwirtschaftsverwaltung kam im Januar 1984 der Landkreis Goslar hinzu. 1986 umfasste der Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Göttingen die Landkreise Göttingen, Goslar, Northeim und Osterode am Harz mit den Städten Göttingen und Goslar. Auch kam die Ende der 50er Jahre in Hildesheim entstandene Bauabteilung Leineregulierung hinzu, die vorrangig mit der Errichtung von Hochwasserschutzbauwerken im Leinetal betraut war.
Mit den Erweiterungen seines Zuständigkeitsbereiches waren auch neue Aufgaben verbunden (vgl. Liersch, 25 Jahre, S. 7):
Geschichte des Bestandsbildners: 1. Einrichtung eines chemischen Labors zur Überwachung der Gewässer, der Abwassereinleiter und der Abfalldeponien.
2. Einrichtung eines biologischen Labors zur Überwachung der Gewässergüte,
3. Fachtechnische Überwachung der Abfallbeseitigungsanlagen.
4. Aufgaben des gewässerkundlichen Landesdienstes gemäß § 52 NWG.
Über den regulären Aufgabenbereichen eines Wasserwirtschaftsamtes hinaus lag der Schwerpunkt des Wasserwirtschaftsamtes Göttingen auf dem Hochwasserschutz, insbesondere das Betreiben des Hochwasserrückhaltebeckens in Salzderhelden.
Zum 1. September 1989 wurde das Wasserwirtschaftsamt Göttingen im Rahmen einer allgemeinen Neuorganisation der Wasserwirtschaftsbehörden in Staatliches Amt für Wasser und Abfall Göttingen umbenannt. Es setzte sich zusammen aus vier, einem Amtsleiter unterstehenden Abteilungen:
Geschichte des Bestandsbildners: Abt. 1: Allgemeine Verwaltung, Landeseigene Anlagen
Abt. 2: Gewässerkundlicher Landesdienst, Wasserwirtschaftliche Grundlagen
Abt. 3: Gewässerschutz, Siedlungswasserwirtschaft, Hochwasserschutz, Bau landeseigener Anlagen
Abt. 4: Abfallwirtschaft, Altlasten
Zum 1. Januar 1998 wurde es ebenso wie alle anderen Staatlichen Ämter für Wasser und Abfall aufgelöst und ein Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWK) errichtet (Nds. MBl. S. 298). An dem bisherigen Standort Göttingen entstand eine Betriebsstelle des neuen Landesbetriebes.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 27. Juli 2015
Bestandsgeschichte: Die niedersächsischen Gebiets- und Verwaltungsreformen der 1970er Jahre führten zu einer Veränderung der Archivsprengel und damit der Zuständigkeitsbereiche. Daher findet sich das vor 1978 entstandene Schriftgut des Wasserwirtschaftsamts im Hauptstaatsarchiv Hannover, das danach entstandene Schriftgut des Wasserwirtschaftsamts bzw. Amts für Wasser und Abfall Göttingen hingegen im Staatsarchiv Wolfenbüttel.
Findmittel: EDV-Findbuch 2015
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
17,1
Bestand
Literatur: Liersch, Klaus-Martin: 25 Jahre Wasserwirtschaftsamt Göttingen 1961-1986. Göttingen 1986.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ