A: Fürst Christian von Anhalt, Statthalter der Oberen Pfalz in Bayern, für Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz. S: Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz. E: Hans Kradl zu Ohrenbach (Lkr. Eschenbach), seine Frau und seine Erben. Betreff: Vererbung des Hofgebäus des Klosters Michelfeld, das jetzt Hans Leußner zum Hungerbühl (Hammerbühl, Lkr. Pegnitz) bestandsweise innehat und vorher dessen Vater innegehabt hat, um eine Summe Geldes. Zugehörungen des Hofgebäus sind das Bauernhaus und die dareingebauten Stallungen, die außerhalb anstoßende Schafstallung samt ihrem Heuboden und ihrer Getreideschütt, der große mit Ziegeln gedeckte Hofstadel, der zu Schweineställen, Miststätten und Brenn- und Scheiterholz notwendige Raum vor der Behausung, wie ihn der vorherige Hofbauer gebraucht hat, der darüber in den Felsen gebaute Keller, außerhalb des Fischbachs der ganze Platz um die Behausung herum, deren Ringmauer E in baulichem Wesen erhalten wird. Mitvererbt werden das Feld "in der ersten Zell", von dem der jetzige Halbbauer Hans Leußner 53 Achtel Korn und 10 Achtel Weizen auf den Klosterkasten geliefert hat, 9 Tagwerk hinter St. Leonhard, 7 Tagwerk am Praitacker, 5 Tagwerk hinter der Mühle, dann in der anderen Zell 5 Tagwerk hinter St. Leonhard an der Landstraße, 18 Tagwerk am Cammerberg, 4 Tagwerk bei dem Kuntzlweiher, 1 1/2 Tagwerk am Rohracker, dann in der dritten Zell 3 Tagwerk hinter dem Geyersberg, 13 Tagwerk an der Lehmgrube, 8 Tagwerk hinter der Schäferei, zusammen 77 1/2 (?) Tagwerk Feld, dann eine Wiesmahd von 16 1/2 Tagwerk an der Breitwiesen und Weidensässerin, dann der Schaftrieb und die Schäferei zu Michelfeld, wie sie hergekommen ist, aber ohne den Trieb in den Wald und die Schläge des Klosters, der schon immer verboten war. Ausgenommen soll auch alles bleiben, was dem Georg Stauber zum Zigelhammer (Staubershammer) laut seines Erbbriefs zugehört. Der jährliche Zins beträgt 20 Gulden Frongeld, 2 Gulden oder 8 Tage Pferdescharwerk, eine Fasnachthenne, 2 Schock Eier, 2 Herbsthennen, 2 Rauchhähne, 8 Käse oder 1 Gulden. Die jährliche Gült auf den Kasten des Klosters beträgt 20 Achtel Korn, 2 Achtel Weizen, 4 Achtel Gerste, 20 Achtel Hafer, dann 2 Achtel Hafer für die Holzgerechtigkeit in den bischöflich-bambergischen Wäldern wie alle 13 Höfe. Der Handlang soll wie bei den anderen Untertanen zunächst noch nicht mehr als den 20. Pfennig betragen. Vom großen und kleinen, toten und lebendigen Zehnt soll wie vom vorherigen Halbbauern nur der Lämmerzehnt, vom Schmalsaatzehnt für jedes Tagwerk 64 Pfennige gegeben werden. Nach altem Herkommen und Gebrauch besteht auch die Verpflichtung, einen Herdeochsen und einen Schweinsbären zum Besten des gemeinen Viehs zu halten und das gefallene Luder aus dem Dorf zu schaffen.