Ulrichus Humel von Memingen [Hohenmemmingen, Kr. Heidenheim], wegen Beteiligung an der Wilderei und Nichtanzeige der Wilderei anderer zu Heidenheim gef., wird nach Fürbitten aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, Herzog Christoph von Württemberg 20 Pfund Lw. zu Abtrag zu geben, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen, künftig keinerlei Waidwerk mehr zu betreiben und der Wilderei anderer in keiner Weise Vorschub zu tun, auf die fürstlichen Forsten acht zu haben und ihm zur Kenntnis gelangende Jagdfrevel den Forstmeistern oder Amtleuten des Herzogs anzuzeigen, setzt für getreues Befolgen dieser Verschreibung 100 fl ein, stellt für diese Summe 4 Bürgen und schwört U.- Bü. mit 100 fl: Hans Humel und Michel Schmid von Steinheim [Kr. Heidenheim], Hans Natter und Wylhalm Martin von Hohenmemmingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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