Kunstverein (Bestand)
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MARCHIVUM (Archivtektonik) >> N - Nichtstädtische Bestände >> N-VV - Verbände und Vereine
Der hier vorliegende Bestand gelangte am 30.11.1981 über Herrn Rechtsanwalt Dr. Gottfried Bergdolt, Sohn des langjährigen Vereinsvorsitzenden, in 13 Umzugskartons ins Stadtarchiv. Ein auf zehn Jahre befristeter Depositalvertrag vom 28.05.1982 regelte die genauen Modalitäten der Benutzung. Der Bestand umfasst 2417 Positionen bzw. rund 124 Normalpakete und reicht zeitlich von 1834 bis 1986, da im Laufe der Jahre immer wieder Nachträge ans Stadtarchiv abgeliefert wurden. Trotz großer Lücken in den Protokollserien sowie für die Zeit des Nationalsozialismus (s. Nachlass Wilhelm Bergdoldt Zug. 29/2007 Nr. 97) verdienen allein die erhaltenen Rechnungsunterlagen des 19. Jahrhunderts besondere Beachtung, finden sich doch hier die Abrechnungen mit Künstlern wie Louis Coblitz oder Carl Spitzweg, die wesentlich zur Erhellung offener kunsthistorischer Fragestellungen beitragen können. Aber auch sozial- und stadtgeschichtliche Forschungen zur Mitglieder- und Vorstandsstruktur dieses bedeutenden Mannheimer Vereins sowie vergleichende Untersuchungen zu anderen Kunstvereinen sind möglich. Schließlich dürfte die vom Verein betriebene Ausstellungspolitik, deren Unterlagen ab 1907 nahezu vollständig erhalten blieben, Gradmesser und Ausdruck des eigenen Kunstverständnisses wie seiner kunstpädagogischen Aktivitäten sein. Bis heute ist es sein vielfach zitiertes Ziel, über aktuelle Tendenzen und Strömungen der bildenden Kunst im In- und Ausland zu informieren und damit das Verständnis für zeitgenössische Kunst zu fördern. Insofern ist die Bedeutung des Bestandes, auch angesichts der großen Verluste städtischer Unterlagen vor 1943/ 45, kaum zu überschätzen.
Unter Anleitung von Stadtarchivrat Dr. Michael Martin wurde von verschiedenen Mitarbeitern/-innen ab 1982 eine summarische Ordnung und Verzeichnung auf Karteikarten erstellt, die auch die erste Grundlage für das hier vorliegende Findmittel bildet. Vor allem wurden passive konservatorische Maßnahmen zur Bestanderhaltung vorgenommen. Die Beibehaltung einer reinen Karteikartensammlung schien wegen möglicher Verlustgefahr bei einem relativ häufig benutzten Bestand auf Dauer zu riskant. Die Titelabgleichung und
-erfassung zum Teil auch eine erhebliche Intensivierung der Erschließung, erfolgte unter Anleitung des Unterzeichners durch Frau Petra Bergmann von Januar bis April 1996. Dabei wurde die ursprüngliche Signierung der Erstverzeichnung zugunsten einer Neunummerierung aufgegeben, die alte Signatur jedoch ausgewiesen, um bei älteren Zitierweisen in der Fachliteratur gegebenenfalls rasch die neue Nummernkonkordanz ermitteln zu können. Die Zwischenüberschriften spiegeln die ältere vorgefundene Registraturordnung wider; sie waren auch für die Gliederung des Findmittels maßgebend. Ein Index hilft bei eiligen Recherchen nach Ausstellungen bzw. Künstlern. Der Bestand befindet sich, trotz aller Bemühungen, zum Teil in einem konservatorisch bedenklichen Erhaltungszustand; einzelne Akten weisen deutliche Papier-, Wasser- und andere mechanische Schäden auf. Insofern bestehen Beschränkungen bei Kopierwünschen, die im Einzelfall allein von der Benutzeraufsicht entschieden werden, wie es die Archivsatzung der Stadt Mannheim auch vorsieht.
Provenienz: Mannheimer Kunstverein e. V.
Unter Anleitung von Stadtarchivrat Dr. Michael Martin wurde von verschiedenen Mitarbeitern/-innen ab 1982 eine summarische Ordnung und Verzeichnung auf Karteikarten erstellt, die auch die erste Grundlage für das hier vorliegende Findmittel bildet. Vor allem wurden passive konservatorische Maßnahmen zur Bestanderhaltung vorgenommen. Die Beibehaltung einer reinen Karteikartensammlung schien wegen möglicher Verlustgefahr bei einem relativ häufig benutzten Bestand auf Dauer zu riskant. Die Titelabgleichung und
-erfassung zum Teil auch eine erhebliche Intensivierung der Erschließung, erfolgte unter Anleitung des Unterzeichners durch Frau Petra Bergmann von Januar bis April 1996. Dabei wurde die ursprüngliche Signierung der Erstverzeichnung zugunsten einer Neunummerierung aufgegeben, die alte Signatur jedoch ausgewiesen, um bei älteren Zitierweisen in der Fachliteratur gegebenenfalls rasch die neue Nummernkonkordanz ermitteln zu können. Die Zwischenüberschriften spiegeln die ältere vorgefundene Registraturordnung wider; sie waren auch für die Gliederung des Findmittels maßgebend. Ein Index hilft bei eiligen Recherchen nach Ausstellungen bzw. Künstlern. Der Bestand befindet sich, trotz aller Bemühungen, zum Teil in einem konservatorisch bedenklichen Erhaltungszustand; einzelne Akten weisen deutliche Papier-, Wasser- und andere mechanische Schäden auf. Insofern bestehen Beschränkungen bei Kopierwünschen, die im Einzelfall allein von der Benutzeraufsicht entschieden werden, wie es die Archivsatzung der Stadt Mannheim auch vorsieht.
Provenienz: Mannheimer Kunstverein e. V.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Rechteinformation beim Datenlieferanten zu klären.
02.04.2025, 10:34 MESZ