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König Friedrich Wilhelm v. Preussen belehnt den Julius Daniel v. d. Horst für Julius August v. d. Horst zu Haldem mit Besitzungen zu Hördinghausen und im Amt Wittlage.
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König Friedrich Wilhelm v. Preussen belehnt den Julius Daniel v. d. Horst für Julius August v. d. Horst zu Haldem mit Besitzungen zu Hördinghausen und im Amt Wittlage.