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Liegetage für fremde Schiffe im Hafen und die Möglichkeit des Verkaufs von Waren durch die Schiffer
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Verbot der Lagerung von Salz und Kalk an Liegeplätzen über einen längeren Zeitraum.- Verordnung über die Genehmigung des Verkaufs von Waren durch die Schiffer direkt vom Schiff.- Gesuch der Kaufmannschaft über die Einhaltung der Liegezeiten fremder Schiffe.