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Oberhofmarschallamt (Bestand)
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Tektonik >> HAUS UND HOF DER HOHENZOLLERN >> Haus- und Hofstaatsverwaltung >> Hofstaatsbehörden
Laufzeit: (1720-) 1810 - 143 (1956, 1971)
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
1. Behördengeschichte des Oberhofmarschallamts (1810 - 1923)
Einen (Ober-) Marschall kennen schon die ältesten brandenburgischen Hofordnungen und Rang-Reglements, doch wurde das Hofmarschallamt wohl erst unter Kurfürst Friedrich III. (seit 1701 König Friedrich I.) organisiert. Eine am 16. September 1699 erlassene "Kurfürstlich Brandenburgische Hofordnung das Ober-Marschallamt betr." (1) regelte die Zuständigkeiten für die Verwaltung der Angelegenheiten des Hofes, der Hofökonomie und der Hofdienerschaft durch dieses Hofamt. Die Instruktion von 1699 nennt einen Obermarschall und einen Hofmarschall. Ersterer bekleidete nur eine Hofcharge und hatte eine Art Oberaufsicht zu führen, letzterer sollte die eigentlichen Verwaltungsgeschäfte erledigen.(2)
Schon beim Regierungsantritt König Friedrich Wilhelms I. scheint es in seinem Wirkungsbereich stark eingeschränkt worden zu sein. Besonders unter König Friedrich II. wurde es üblich, Aufgaben der Hofverwaltung an einzelne Beamte zu übertragen, die ihre Befehle aus dem Kabinett des Königs erhielten. Erst 1786 beim Regierungsantritt König Friedrich Wilhelms II. wurde das Hofmarschallamt, das auch als Hofstaatsamt bezeichnet wurde, wiederbelebt.
Eng mit den Aufgaben des Hofmarschallamtes verbunden waren das Hofbauwesen und die Verwaltung der Königlichen Gärten. Im Laufe des 18. Jahrhunderts hatten sich mehrere Baubehörden entwickelt, die teilweise bis zur Reformzeit ab 1806 bestanden. Hervorzuheben sind besonders die Baukontore in Berlin und Potsdam, auf die sich Friedrich II. bei der Verwirklichung seiner umfangreichen Bauvorhaben stützte. 1786 wurde unter seinem Nachfolger Friedrich Wilhelm II. in Berlin ein Oberhofbauamt gegründet, dem das Potsdamer Baukontor unter der Bezeichnung Hofbauamt unterstellt wurde. Als baugerichtliche Instanz existierte seit 1693 eine Baukommission, auch Baugericht genannt. Zusätzlich wurde 1786 ein Oberhofbauamtsgericht geschaffen.(3)
Zur Verwaltung der Hofgärten und Parkanlagen bestand im 18. Jahrhundert noch keine eigene Behörde. Die Gartenkünstler und Hofgärtner empfingen ihre Anweisungen aus dem Kabinett des Königs oder aus der Hand der von ihm eingesetzten Vertrauensmänner, die zumindest für die Einnahmen und Ausgaben der Gärtner zuständig waren.(4) Wiederum erst Friedrich Wilhelm II. veranlasste 1787 die Einrichtung einer modernen Zentralverwaltung für die Königlichen Gärten. Parallel zum Oberhofbauamt ließ er eine Gartenverwaltung gründen, die den Namen Garteninspektion erhielt.(5) Das Leitungsgremium bestand aus einem Direktor und einem Garteninspektor, beide übten gleichzeitig leitende Funktionen bei den Baubehörden in Berlin und Potsdam aus. Friedrich Wilhelm III. wandelte 1798 schließlich die Garteninspektion in eine Gartendirektion um und unterstellte sie dem Hofmarschallamt, namentlich seinem bisherigen kronprinzlichen Hofmarschall und Liebhaber der Gartenkunst Valentin von Massow - angeblich auf eigenen Wunsch. Die Zuordnung der fürstlichen Gärten zu der Hofcharge eines Hofmarschalls oder auch Obersthofmeisters war in dieser Zeit jedoch allgemein üblich.(6) Der jeweilige Hofmarschall war nun als Gartenintendant für die Verwaltung der Gärten zuständig. Ihm unterstand der Gartendirektor als Vorgesetzter der Hofgärtner mit ihren Revieren (z. B. in Potsdam, Berlin, Rheinsberg, Kassel-Wilhelmshöhe und Königsberg).
Nach der Niederlage Preußens im Jahre 1806 und der darauf folgenden Flucht des Hofes und eines Teils der Regierung nach Ostpreußen, war die Geschäftstätigkeit des Hofmarschallamtes, der Baubehörden und der Gartenintendantur für mehrere Jahre stark eingeschränkt. Während des bis Ende 1809 andauernden Aufenthalts des Königlichen Hofes und der Familie in Königsberg wurden die Angelegenheiten der Hofverwaltung zunehmend auch von einzelnen Hofbeamten, v. a. von dem Kammerherrn der Königin Luise und späteren Oberhofmeister Friedrich von Schilden sowie von dem Hofstaatssekretär Ernst Friedrich Bussler(7) bearbeitet.
1810 wurde das Hofmarschallamt im Zuge der Reorganisation des preußischen Staatsapparates unter Einbeziehung des Hofbauwesens und der Hofgartenverwaltung wiederbegründet und neuorganisiert. Gleichzeitig erfolgte mit der Begründung einer Hofmarschallamtskasse eine Trennung der Kassenangelegenheiten des Staates von denen des Hofes sowie der Staatsbauten von den Hofbauten.(8)
Die neue Verfassung(9) des Hofmarschallamtes aus dem Jahr 1810 sah eine Organisation der Behörde in sieben Abteilungen vor:
In der 1. Abteilung war ein Hofrat speziell für die Angelegenheiten der königlichen Kinder zuständig. Einem Hofstaatssekretär oblagen das Livréefach und das Meiereigeschäft. Ein weiterer Hofstaatssekretär war zuständig für die Hofküche, die Hofkellerei, die Silberkammer, die Hofkonditorei, die Kaffeeküche sowie die Liquidationen der Hofämter. Einem dritten Hofstaatssekretär unterstanden die Lichtkammer, die Weißzeugkammer, das Waschhaus, der Laternenunterhaltungsetat, der Handwerkeretat und der Schlösserreinigungsfond sowie das Brennholzetat, das Iventarienwesen aller Hofämter und Schlösser und schließlich die Möbelkammer. Diesen einzelnen Bereichen der eigentlichen Ökonomie standen wiederum eigene Vorsteher vor.
Die 2. Abteilung stand unter einem Hofbaurat und betreute sämtliche Hofbausachen. Dazu gehörten der Entwurf von Zeichnungen und Plänen oder deren Übertragung an die Schlossbaumeister und Bauinspektoren, von denen ihm jeweils einer in Berlin und Potsdam beigeordnet war und die für bestimmte Schlösser bzw. Bauten zuständig waren. Ihnen kamen die ausführenden Arbeiten zu.
Die 3. Abteilung sollte aus zwei Justizräten bestehen, denen die Gerechtsame der königlichen Grundstücke, das Schlichten von Streitigkeiten des Hofpersonals und die Untersuchung von Diebstählen u. ä. oblag. Sie arbeitete auf Grundlage einer Instruktion vom Kammergericht vom 13. November 1809.(10)
Die 4. Abteilung bildete sich aus einem Rendanten und einem Buchhalter im Rang von Hofstaatssekretären. Sie verwalteten sämtliche Etats und Gelder, führten die Bücher und fertigten die Jahresabschlüsse.
Zur 5. Abteilung gehörten jeweils zwei Hofärzte und ein Hofchirurg in Berlin und Potsdam, die für die Behandlung der Kranken des Hofstaatspersonals zu sorgen und die Zuteilung der kostenfreien Medizin zu kontrollieren hatten.
Die 6. Abteilung in Person eines Hofstaatssekretärs sollte alle Rechnungen der Hofökonomie und des Hofbaus revidieren.
Die 7. Abteilung, welche aus einem Registrator und einem Gehilfen bestand, hatte die Registraturen aller Abteilungen zu verwalten.(11)
Bis 1828 hatte sich die Struktur bereits wie folgt gewandelt(12) :
In der 1. Abteilung (Allgemeine Verwaltung) wurden die Geschäfte durch zwei Hofräte besorgt.
Die 2. Abteilung (Hofgartenwesen), zu der auch die Landesbaumschule zu Potsdam gehörte, stand unter der Leitung zweier Gartendirektoren, die 13 Hofgärtner unter ihrer Aufsicht hatten.
Die 3. Abteilung (Hofbauwesen) wurde durch eine Hofbaukommission geführt, die aus einem Direktor, zwei Schlossbaumeistern und zwei Hofbauinspektoren bestand, welche teils in Berlin, teils in Potsdam wohnten.
In der 4. Abteilung (Justizangelegenheiten) waren zwei Assistenten beschäftigt.
Die 5. Abteilung (Kassenangelegenheiten) wurde durch einen Rendanten, einen Kassierer und zwei Buchhalter gestellt.
Die 6. Abteilung (Medizinalwesen) bestand aus vier Hof-Medici, zwei Hofwundärzten und einem Hofzahnarzt.
Die 7. Abteilung (Registratur) setzte sich zusammen aus einem Hofstaatssekretär, einem Registrator, einem Sekretär und einem Journalisten.
Die Einteilung in sieben Abteilungen wurde ab 1839 durch eine Gliederung in drei Abteilungen ersetzt, die ihre endgültige Gestalt aber erst im Jahr 1865 erhielten. Mit einigen Veränderungen ist diese Struktur bis 1918 konstant geblieben.
Die 1. Abteilung umfasste Verwaltung, Kasse und Büro.
Die 2. Abteilung bestand aus der Schlossbaukommission, dem Justitiar sowie den Hofärzten. Seit 1873 unterstand der 2. Abteilung die Verwaltung der Königlichen Bibliotheken, seit 1879 das Hohenzollernmuseum im Schloss Monbijou und seit 1885 die Verwaltung der königlichen Kunstsachen.
Die 3. Abteilung bildete die Gartenintendantur, die ihren Sitz in Potsdam hatte, und ebenso wie die Schlossbaukommission eine relativ selbständige Stellung mit eigener Registratur und Kasse einnahm.(13)
Das Hofmarschallamt war eine Hofbehörde und gehörte zum Hofstaat des Königs. Finanziell war das Hofmarschallamt seit der Gründung des Ministeriums des Königlichen Hauses von diesem abhängig, das den Etat festsetzte und überwachte. Auch die Personalangelegenheiten der Beamten und der Hofstaaten wurden im Hausministerium bearbeitet. Personell unterstanden dem Hofmarschallamt nur die Hofdienerschaft und die Schlosswachen.
Nach dem Regierungsantritt Kaiser Friedrichs III. im März 1888 war vorgesehen, das Hofmarschallamt zu einer vom Hausministerium finanziell und personell unabhängigen Zentralbehörde für die Verwaltung des kaiserlichen Hof- und Haushalts sowie der Bau- und Kunstangelegenheiten umzugestalten, der auch das Hofmarstallamt und das Hofjagdamt unterstellt werden sollten.(14) Diese Regelung wurde aber beim Regierungsantritt Kaiser Wilhelms II. im Juni desselben Jahres umgehend wieder rückgängig gemacht.
Die Leitung des Hofmarschallamtes, das ab 1888 die Bezeichnung Oberhofmarschallamt führte, setzte sich seitdem zusammen aus dem Chef, dem Oberhof- und Hausmarschall - einer Oberhofcharge - sowie einem Hausmarschall und einem Hofmarschall - beide Vizeoberhofchargen. Alle generellen und wichtigen Entscheidungen, das Etats- und Finanzwesen sowie der tägliche Vortrag beim Kaiser blieben dem Chef der Behörde vorbehalten. Den persönlichen Dienst beim Kaiser übernahmen die drei obersten Hofbeamten abwechselnd, ebenso die Gesamtverantwortlichkeit auf Reisen.(15) Um 1903 gehörten in das Ressort des Hausmarschalls 76 Schlösser, zum Amtsbereich des Hofmarschalls zählten die Küche mit drei Küchenmeistern, 12 Mundköchen, drei Campagneköchen, die Kellereien, die Lagerbestände, die Einkäufe, die gesamte übrige Ökonomie, die Livreesachen, die Kassenrevision, die Handwerker, die Brennmaterialien, die Wasserfahrzeuge, die Matrosenstation, die Personalien sowie bei Hoffestlichkeiten das Zeremoniell und die Einladungen.(16)
Unter Friedrich III. wurde auch erstmals das Amt eines Direktors im Oberhofmarschallamt ins Leben gerufen, dass in der Zukunft die Stelle des Justiziars ersetzen sollte.(17) Ihm wurde die Fürsorge für die Ausführung des Gesamtdienstes an der Zentralstelle, die Oberleitung des Büros und die Überwachung des Etats übertragen. Erster Direktor wurde der bisherige Hausbibliothekar Kaiser Wilhelms I. Dr. Robert Dohme.(18)
An der Spitze der Schlossbaukommission stand ein Direktor mit dem Titel eines Oberhofbaurates. Unter dem Direktor standen mehrere Schlossbaumeister und Hofbauinspektoren, deren Tätigkeitsgebiet jeweils mehrere Schlösser und Bauten in Berlin und Potsdam umfasste. Die Hofbaumeister wurden meist auf Vorschlag Schinkels bzw. aus dem Kreis seiner Schüler ausgewählt. Unter ihnen befanden sich so bekannte Architekten wie Albrecht Dietrich Schadow, Friedrich August Stüler, Johann Heinrich Strack, Ludwig Persius und August Kopisch.
Die Leitung der Gartenintendantur sowie der Intendantur der Schlösser war in der Regel mit dem Hofmarschallamt vereinigt; es war aber auch üblich, verdienten Oberhofmarschällen nach ihrem Rücktritt vom Amt die Leitung der Gartenintendantur zu belassen. Vereinzelt wurden sogar andere Hofchargen damit bedacht. Aus diesem Grund bestand das Hofmarschallamt in den Jahren 1835/36 bis 1837/38, 1840 bis 1854, 1861 bis 1885 und 1888 bis 1891 nur aus sechs statt sieben Abteilungen bzw. zwei statt drei Abteilungen.(19) Beinahe bedeutender als die Gartenintendanten waren die Gartendirektoren, in deren Händen die künstlerische Leitung der Königlichen Gärten lag. Unter ihnen befanden sich bekannte Namen wie Peter Joseph Lenné, Ferdinand Jühlke und Gustav Adolph Fintelmann.
Der Personalbestand des Oberhofmarschallamtes war entsprechend den vielfältigen Aufgaben dieser Behörde sehr umfangreich und umfasste zahlreiche Verwaltungsbeamte und Baupersonal sowie Architekten, Juristen, Ärzte, die Leiter der Bibliotheken und Kunstsammlungen, ferner Hofgärtner, Schlossdienerschaft und die Kastellane der Schlösser in Berlin, Potsdam und in anderen Orten. Zeitweilig waren bis zu 40 Köche beschäftigt und bis zu 500 Diener einzukleiden.(20)
Das Hofmarschallamt hatte mehrere umfangreiche Aufgabengebiete. Diese konzentrierten sich auf die allgemeine Hofverwaltung, wozu die gesamte Hofökonomie, d. h. die materielle Versorgung des Hofes, die Veranstaltung und Organisation von Hoffesten, Familienfeierlichkeiten, Audienzen, Besuche von Fürstlichkeiten, Reisen, Manövern usw. gehörten. Ferner oblagen dem Hofmarschallamt die Anstellung, Anleitung und Versorgung der Hofdienerschaft und der Schlosswachen, die Medizinalangelegenheiten und Justizsachen des Hofes und der Hofstaaten. Schließlich bearbeitete die Behörde die Bauangelegenheiten und die Unterhaltung der Schlösser und Bauten sowie der Gärten und Parkanlagen und verwaltete die Kunstsammlungen, die Museen und die Hausbibliothek.
Nach der Novemberrevolution und dem Ende der Monarchie 1918/19 blieb das Oberhofmarschallamt als abzuwickelnde Behörde unter der Aufsicht des Finanzministeriums zunächst weiter bestehen. 1923 erfolgte die endgültige Auflösung. Nachfolgebehörden waren zunächst die Krongutsverwaltung beim Finanzministerium, dann, nach Abschluss der Auseinandersetzung zwischen dem preußischen Staat und den Hohenzollern im Jahre 1926, die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten sowie die Berliner Bau- und Finanzdirektion mit der Schlossbauverwaltung.(21) Ein Teil der Verwaltungsgeschäfte, soweit sie die den Hohenzollern verbliebene Besitzungen sowie deren Angelegenheiten betrafen, ging auf die 1926 gegründete Generalverwaltung des vormals regierenden preußischen Königshauses (vgl. I. HA Rep. 100 A) über.
Die Gartenintendantur wurde durch Erlass des Preußischen Finanzministeriums zum 1. Juli 1920 aufgelöst. Die Aufsicht der ehemaligen Königlichen Gärten wurde den Bezirksregierungen übertragen, die Hofgärtner wurden Reviervorsteher.(22)
Das Oberhofmarschallamt hatte seinen Sitz im Berliner Schloss.
2. Bestandsgeschichte(23)
Verwaltungsakten, Rechnungen und Inventare der älteren Hofmarschallämter sowie einzelner Hofbeamter und -bediensteter über Angelegenheiten der Hofökonomie und Hofverwaltung, Kunstsammlungen, Bau- und Gartenangelegenheiten wurden im 18. und 19. Jahrhundert in den Schlössern Bellevue und Monbijou aufbewahrt und gelangten von dort in den Jahren 1880 und 1925 in das Hausarchiv, wo sie unter der Herkunftsbezeichnung Bellevue-Ablieferung bzw. Monbijou-Ablieferung auf die Sach- und Personalreposituren nach Pertinenzgesichtspunkten aufgeteilt wurden. Weitere Aktenabgaben erfolgten seitens der Oberrechnungskammer in den Jahren 1884, 1904 und 1928. Es handelte sich um die Revisionsexemplare von Rechnungen der Regierungshauptkassen in Köln, Koblenz und Düsseldorf über die Verwaltung der in ihrem Bereich gelegenen Hohenzollernschlösser und -gärten. Diese Akten wurden in der Repositur 14 Schlösser und Gärten des Brandenburg- Preußischen Hausarchivs untergebracht.
Das 1810 reorganisierte Hofmarschallamt bzw. Oberhofmarschallamt hat während der Zeit seines Bestehens keine Akten an das Hausarchiv abgegeben. Nach der endgültigen Auflösung des Oberhofmarschallamtes im Jahre 1923 wurden die in der Registratur der Behörde vorgefundenen Akten aufgeteilt. Der Teil der Akten, der die Hofverwaltung betraf, wurde 1924 an das Hausarchiv abgeliefert. Diese Akten haben aufgrund ihrer Auslagerung in Salzbergwerke bei Staßfurt den Zweiten Weltkrieg überstanden und bilden jetzt den Kern des Bestandes BPH, Rep. 113 Oberhofmarschallamt.
Die Bau- und Verwaltungsakten, die Inventare der in Staatsbesitz übergegangenen Hohenzollernschlösser und -bauten sowie Personalakten, Rechnungs- und Kassensachen wurden von der 1926 gegründeten Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten und von der Berliner Bau- und Finanzdirektion Abt. Schlossbauverwaltung, übernommen und dort teils nach vollzogener Abwicklung geschlossen, teils aber auch weitergeführt. Im Jahr 1932 erfolgte noch einmal eine umfangreiche Ablieferung nicht mehr benötigter Akten des Oberhofmarschallamtes an das Hausarchiv. Diese Ablieferung, die u. a. zahlreiche Bau- und Verwaltungsakten der ehemaligen Königlichen Schlösser enthielt, ist bei dem Bombenangriff von November 1943, dem das Brandenburg-Preußische Hausarchiv zum Opfer fiel, restlos vernichtet worden. Verloren sind auch die im Magazin des Hausarchivs gesondert gelagerten Personalakten des Oberhofmarschallamtes, die Gerichtsakten, die Kassenbücher und Belege, ein großer Teil der Journale, die Akten des 1854 gegründeten Immediatbaubüros (BPH, Rep. 113a) und der Gartenintendantur (BPH, Rep. 114).(24) [vgl. neueren Nachtrag zu aufgefundenen Akten dieser Abgabe von 1932]
Nach der Ablieferung von 1932 blieben bei der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten ein Teil der Bauakten, Inventare der Schlösser und die gesamte Plankammer des Oberhofmarschallamtes zurück. Auch diese Archivalien sind zusammen mit der Registratur der staatlichen Schlösser und Gärten einem Bombenangriff zum Opfer gefallen und konnten nur zu einem kleinen Teil gerettet werden. Dabei erlitten auch die Bestände der Plankammer Verluste, deren Umfang hier nicht exakt festgestellt werden konnte, da die Findhilfsmittel vernichtet wurden. Der Gartenhistoriker Wimmer spricht von unwesentlichen Verlusten.(25)
Nach 1945 übernahm die Generaldirektion der Schlösser und Gärten in Potsdam-Sanssouci als Nachfolgebehörde der Verwaltung der staatlichen Schlösser und Gärten das noch verbliebene Registraturgut, zu dem im Laufe der Zeit auch noch Akten der Kastellane einzelner Schlösser sowie die Plankammer kamen. Diese Archivalien befinden sich, obwohl die Zuständigkeit des Geheimen Staatsarchivs PK eindeutig gegeben ist, heute im Besitz der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, da hinsichtlich der Abgrenzung und der Übergabe in der Vergangenheit kein geeigneter Modus gefunden wurde.
3. Bestandsbearbeitung
Im Hausarchiv wurden die Akzessionen 1924 und 1932 zu dem Provenienzbestand Rep. 113 Oberhofmarschallamt vereinigt. Dieser Bestand war durch Ablieferungsverzeichnisse vorläufig erschlossen.
In das Zentrale Staatsarchiv der DDR, Dienststelle Merseburg, gelangte nur die Akzession 1924. Im Jahre 1974 wurde dieser Bestand durch Praktikanten unter der Anleitung der Diplomarchivarin, Dr. E. Schwarze einfach verzeichnet. Weitere Verzeichnungen der in der BPH, Rep. 14 Schlösser und Gärten vorhandenen Hofmarschallamtsakten erfolgten durch den Archivar W. Ries anhand der Findkartei. Die Karteiordnung und die magazintechnische Bearbeitung wurden im Jahre 1975 durchgeführt. Ausgenommen von der magazintechnischen Bearbeitung blieb die Gruppe 5 Schlösser, Bauten und Gärten, Kunstangelegenheiten, da die Zuständigkeitsregelung mit der damaligen Generaldirektion der Staatlichen Schlösser und Gärten zu diesem Zeitpunkt noch realisierbar erschien.
Nach einer Unterbrechung von elf Jahren wurde im Jahre 1986 die magazintechnische Bearbeitung der Gruppe 5 von der Archivarin B. Ehrentraut unter Anleitung der Diplomarchivarin Dr. E. Schwarze zu Ende geführt. Dabei machte es sich erforderlich, die Akten noch einmal am Bestand neu zu verzeichnen.
In der Tektonik des Zentralen Staatsarchiv der DDR, Dienststelle Merseburg, nahm der Bestand die Gruppe 2.2.12 ein.
In den Bestand fortlaufend eingearbeitet wurden die Neuerwerbungen seit der Rückführung der Akten aus Merseburg nach Berlin in den Jahren 1993/94.
Das Findbuch ist 2015 von der Diplomarchivarin (FH) Anke Klare überarbeitet worden.
4. Bestandsinformation
Bei dem Bestand Oberhofmarschallamt handelt es sich um einen Restbestand, wie sich aus der Bestandsgeschichte ergibt. Er umfasst im Wesentlichen die bereits erwähnte Akzession 1924, die ergänzt wird durch einige Stücke, die den Sachreposituren des Brandenburg-Preußischen Hausarchivs entnommen wurden sowie durch Rechnungen der Regierungshauptkassen in Köln, Koblenz und Düsseldorf über die Verwaltung der Schlösser und Gärten in Brühl, Benrath, Düsseldorf (Jägerhof) und in Engers. Erwähnenswert sind auch einige Schlossinventare sowie Inventare von in den Königlichen Schlössern befindlichen Gemäldegalerien (v. a. des Berliner Schlosses), die mit der Monbijou-Ablieferung in das Hausarchiv gelangt waren. Relativ geschlossen sind nur die Hofangelegenheiten (Hofökonomie, Hofdienerschaft und Hofstaaten) überliefert, d.h. die von der Abteilung 1 des Oberhofmarschallamtes bearbeiteten Sachen. Die Gruppe Schlösser, Bauten und Gärten, Kunstangelegenheiten ist äußerst lückenhaft. Bei einer Benutzung müssen die noch bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg befindlichen ca. 300 Schlossbauakten berücksichtigt werden.
Der Bestand enthält Schriftgut aus der gesamten Laufzeit der Behörde, die von 1810 bis 1923 bestand, sowie einige Vor- und Nachlaufzeiten.
Weitere ergänzende Archivalien befinden sich insbesondere in den Beständen I. HA Rep. 151 Finanzministerium (Krongutsverwaltung) und I. HA Rep. 100 A Generalverwaltung des vormals regierenden preußischen Königshauses sowie in den Nachlässen bzw. Familienarchiven BPH, Rep. 192 Nl Friedrich Graf von Perponcher-Sedlnitzky, BPH, Rep. 192 Nl Hermann Graf von Pückler, BPH, Rep. 192 Nl Paul Seidel, VI. HA, Familienarchiv von Massow und VI. HA, Nl Carl Robert Dohme.
5. Weiterführende Literatur:
- Robert Dohme: Unter fünf preußischen Königen. Lebenserinnerungen, hrsg. von Paul Lindenberg, Berlin 1901
- Robert Zedlitz-Trützschler: Zwölf Jahre am deutschen Kaiserhof. Aufzeichnungen des Grafen Robert Zedlitz-Trützschler, ehemaligen Hofmarschalls Wilhelm II., Stuttgart u.a. 1924
- Hans Graf von Pfeil und Klein-Ellguth: Mein Kaiser! Der Fall Zedlitz-Trützschler und Wilhelms II. wahres Gesicht, Leipzig 1924
- Theodor Bohner: Hofmarschall Graf Zedlitz-Trützschler. Ein Lebenslauf aus unserer Zeit, Stuttgart 1936
- Hugo von Reischach: Unter drei Kaisern, Berlin 1925.
Formalangaben:
Letzte vergebene Nummer: 3389
Laufzeit: (1720-) 1810 - 1943 (1956, 1971)
Umfang: 132 lfm
Die Akten sind auf gelben Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
BPH, Rep. 113, Nr.
Der Bestand ist zu zitieren: GStA PK, BPH, Rep. 113 Oberhofmarschallamt, Nr.
Berlin, August 2015
Anke Klare M. A.
1/ Die Hofordnung nebst Abschrift befand sich seit 1851 im BPH, Rep. 8 Hofchargen, 11 Nr. 1 und 2 und gilt als Kriegsverlust.
2/ Vgl. Übersicht über die Bestände des Brandenburg-Preußischen Hausarchivs zu Berlin-Charlottenburg, Leipzig 1936 (= Mitteilungen der Preußischen Archivverwaltung Heft 27), S. 55.
3/ Vgl. ebd.
4/ Vgl. Clemens Alexander Wimmer: Zur Geschichte der Verwaltung der königlichen Gärten in Preußen, in: Preußisch Grün. Hofgärtner in Brandenburg-Preußen. Begleitband zur Ausstellung, hrsg. von der Generaldirektion der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Potsdam 2004, S. 41-105, hier S. 42.
5/ Vgl. ebd., S. 57.
6/ Vgl. ebd., S. 66. Zum gärtnerischen Einfluss von Massows vgl. auch Adelheid Schendel: Vorbild Steinhöfel. Wettstreit um den schönsten Landsitz. Der Einfluss des Hofmarschalls Valentin von Massows auf Stil und Niveau der Ausstattung in Paretz, in: Porticus. Sonderheft. Jg. 8 (2002), hrsg. von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, S. 8-9.
7/ Bussler organisierte schon länger v.a. die höfischen Reisen. Vgl. Wulf D. Wagner/Heinrich Lange: Das Königsberger Schloss. Eine Bau- und Kulturgeschichte, Bd. 2, Regensburg 2011, S. 149.
8/ Vgl. Übersicht über die Bestände des Brandenburg-Preußischen Hausarchivs, S. 55.
9/ Verfassung des Königl. Hofmarschallamtes und Anordnung des in allen seinen Branchen künftig bestehenden Geschäfts-Ganges. Berlin, 7. November 1810 (Amtsdruck), in: GStA PK, I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern, Tit. 95 Nr. 10.
10/ Anlage B zur Verfassung.
11/ Vgl. Verfassung, S. 4-9.
12/ Vgl. Leopold Frhr. von Zedlitz [-Neukirch]: Die Staatskräfte der Preußischen Monarchie unter Friedrich Wilhelm III., Berlin 1828, S. 464 f.
13/ Vgl. Übersicht über die Bestände des Brandenburg-Preußischen Hausarchivs, S. 55 f.
14/ Vgl. Organisation des Ober-Hof- und Haus-Marschall-Amts, Kabinettsorder, Charlottenburg, 10. Mai 1888 (Abschrift), in: I. HA Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, Nr. 3194, Bl. 171-175 sowie dazu BPH, Rep. 113 Oberhofmarschallamt, Nr. 134.
15/ Vgl. Robert Zedlitz-Trützschler: Zwölf Jahre am deutschen Kaiserhof. Aufzeichnungen des Grafen Robert Zedlitz-Trützschler, ehemaligen Hofmarschalls Wilhelm II., Stuttgart u.a. 1924, S. 50 f. Hier auch ein beispielhafter Tagesablauf.
16/ Vgl. ebd., S. 51 f.
17/ Vgl. I. HA Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, Nr. 3194, Bl. 157 ff.
18/ geb. 1845, gest. 1893. Sein Vater Carl Robert Dohme (geb. 1817, gest. 1896) war ebenfalls langjährig, zuletzt im Rang eines Regierungsrats, im Hofmarschallamt tätig. Nach seinem Abschied 1888 übernahm dieser die Leitung des Hohenzollernmuseums. Siehe auch Literaturhinweise.
19/ Vgl. Übersicht über die Bestände des Brandenburg-Preußischen Hausarchivs, S. 58.
20/ Vgl. Zedlitz-Trützschler, S. 143.
21/ Vgl. Übersicht über die Bestände des Brandenburg-Preußischen Hausarchivs, S. 65.
22/ Vgl. Wimmer 2004, S. 100.
23/ Die folgenden drei Abschnitte sind mit einigen Aktualisierungen übernommen worden aus der Findbucheinleitung von 1986 von Dr. Schwarze, Merseburg, in: I. HA Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 524.
24/ Vgl. Johanna Weiser: Probleme der Bestandsbildung bei Hofbehörden des Feudalismus und des Kapitalismus im Zusammenhang mit der Auflösung des Hausarchivs, in: I. HA Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg, Nr. 355, o. Bl.
25/ Vgl. Wimmer 2004, S. 89.
Nachtrag:
Im Jahr 2015 wurden im Rahmen der Erstellung eines neuen Findbuchs zu diesem Bestand im Westhafen zufällig 129 unverzeichnete Kartons mit Archivalien aus einem Hausarchiv-Zugang aus dem Jahre 1924 (Akz. [6]/1924) am Bestandsende entdeckt. Die Akten wurden gereinigt und durch eine Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste von Oktober 2021 - Februar 2022 mit den fortlaufenden Nummern 2851-3190 einfach verzeichnet.
Den Brand des Hausarchivs überstanden ferner beschädigt unverzeichnete Archivalien (Umfang 18 Kartons) des Oberhofmarschallamts aus einem Hausarchiv-Zugang aus dem Jahr 1932 (Akz. [10]/1932). Diese Akten wurden anscheinend nicht ausgelagert und daher in den Trümmern des Hausarchivs als Brandakten geborgen und damals in das Geheime Staatsarchiv nach Dahlem gebracht. Irgendwann nach 1993 verlagerte man sie vermutlich zusammen mit dem verzeichneten ehemals Dahlemer Bestandteil in den Westhafen zu dem Hauptbestand BPH, Rep. 113 aus Merseburg, wo sie in Vergessenheit gerieten und auch erst vor ein paar Jahren zufällig wiederentdeckt wurden. Die Akten weisen durch den Brand starke Wasser- bzw. Schimmel-, Brand- und Verschmutzungsschäden (u.a. auch durch Löschsand) auf und sind vom ursprünglichen Umfang her oft nicht vollständig. Fehlende Aktenteile werden unter "Bemerkung:" aufgeführt oder unter "Verweis:" auf weitere ermittelte Fragmente hingewiesen. Die Archivalien wurden nun per einfacher Titelaufnahme unter der reinen Werkbank als "BPH, Rep. 113, Nr. 3191-3314" von der Unterzeichnenden verzeichnet, ihre Schäden bzw. Restaurierungsbedarfe festgestellt und in Seidenpapier verpackt. Die Akten sind wegen des schlechten Erhaltungszustandes gesperrt und werden gemäß Benutzerinteresse (Restaurierung on demand) zugänglich gemacht. Zwischen diesen Akten befanden sich fünf Archivalien, die nicht der Provenienz Oberhofmarschallamt entstammen und in die Dienstregistratur des Geheimen Staatsarchivs bzw. des Hausarchivs (I. HA Rep. 178 B und als I. HA Rep. 178 F Nr. 109 übernommen wurden).
Für diese beiden Abgaben aus dem Oberhofmarschallamt an das Hausarchiv aus den Jahren 1924 und 1932 existieren unter anderem auch noch zwei alte Abgabeverzeichnisse (GStA PK, Altfindmittel Nr. 784 und Nr. 785).
Im Rahmen der jetzigen Bearbeitung wurde für die beiden Archivalien BPH, Rep. 113 Nr. 161 und Nr. 161/1 die (End)-Provenienz "Obermarstallamt" festgestellt. Sie wurden daher aus dem Bestand herausgelöst und als Nr. 26 + 27 in den Bestand BPH, Rep. 117 Obermarstallamt eingearbeitet.
Ca. im Jahr 2008 haben ArchivinspektoranwärterInnen die Personennamen von Hofprädikatverleihungen aus dem entsprechenden Personen-Verzeichnis BPH, Rep. 113 Nr. 2399 aufgenommen. Diese Namen wurden jetzt in die Enthält-Vermerke der betreffenden Datensätze BPH, Rep. 113 Nr. 2338, 2345, 2348-2397 hineinkopiert.
Das alte Dahlemer Findbuch von 1948 und eine neuere vorläufige Kartei wurden im 3. Karton des ehemals Dahlemer Teils (Umfang 17 Kartons + 3 Großformate) gefunden, in die Datenbank eingegeben und zu den Altfindmitteln gestellt. Diese alte Verzeichnung wurde im Jahr 2022 von der Unterzeichnenden im Zuge der Umsignierung dieser Akten als "BPH, Rep. 113, Nr. 3315-3389" an das Bestandsende leicht überarbeitet.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.