Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die Entscheidung seiner Räte in Streitigkeiten zwischen Meister Diether von Maischeid (Metscheidt), Doktor in der Arznei, Peter Sassensack und Rudolf Lisberg (Lisperg) einer- sowie Diem von Dettingen andererseits wegen 300 Gulden Schulden, die von Bernhard Osselsberger herrühren: Diem, seine Ehefrau und ihre Erben sollen die Güter zu Kandel (Kannel) behalten, in die Diether und seine Mitgewandten wegen der Schulden eingesetzt wurden. Jene haben alle diesbezüglichen Briefe herauszugeben. Diem und seine Ehefrau sollen am Montag nach Mauritius [= 25.9.1486] vor das Gericht zu Kandel kommen und dort die 300 Gulden Hauptgeld sowie 70 Gulden für erlittene Kosten und Schäden in bar bezahlen oder ihre Eigengüter zu Kandel als Ersatz leisten (vergnugen). Die Appellation an den Kaiser soll damit aufgehoben sein, ebenso alle bisherigen Kosten und Schäden beider Seiten. Damit sind sie geschlichtet. Aus der Beschreibung des Streits geht hervor, dass Urteile am Hofgericht zu Rottweil und am Hofgericht des Pfalzgrafen erlangt wurden und nach der Appellation Markgraf Christoph von Baden als Kommissar eingesetzt wurde.