Konrad Schön aus Breitenholz, wegen meineidigen Verhaltens und gen. Wildfrevels etliche Wochen zu Tübingen gef., vom Waldvogt peinlich beklagt und von den Richtern rechtlich dazu verurteilt, neben Bezahlung seiner Atzung und Gefängniskosten, der Turmhaft und der gewöhnlichen Strafe von 20 lb h für Wilderer noch eine weitere Strafe von 10 fl zu entrichten und sich dazu zu verpflichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten sowie andere Wilderer der Obrigkeit anzuzeigen, gelobt eidlich, dem nachzukommen, und schwört U.