Cesarius, v. G. Gn. Propst u. der ganze Convent des Klosters St. Ludgeri bei Helmstad, der Edle Conradus de Werberch, Burgmann in Somerschenberg, der Ritter Bertrammus de Velthum, sowie die Consules in Helmstad bekennen, daß vor ihnen Stephanus de Vredhe, wohnhaft in Hertbeke, dessen Söhne Bertrammus und Johannes und dessen Töchter Sophia, Berta, Gertrudis und Frederunis auf jede Klage, welche ihnen oder Jemand der ihrigen wegen der in Helmstedt belegenen, früher im Besitz des Ritter Ecbertus de Asseburch gewesenen curia nebst Zubehörungen gegen den Abt zu Werden oder dessen Kloster jetzt oder zukünftig etwa zustehen mögte, ohne jeden Vorbehalt verzichtet haben. Stephanus u. seine vorgedachten Erben erklären, daß das Vorstehende der Wahrheit gemäß, und neben den Siegeln der Aussteller auch das Siegel des Stephanus der Urkunde angehängt sei. - Dat anno 1308 in die b. Lamberti (17. Sept.) (Mit 5, mehr oder minder beschädigten Siegeln.) Zeugen: Bertholdus de Sceninghin, miles; Anno de Wolvestorp, Johannes de Owesvelde, und Gerardus de Bomensleve, Ministerialen des Klosters St. Ludgeri, u. mehrere Andere.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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