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Es wird bekundet, dass Placidus [von Droste], Abt von Fulda, dem
im Namen der Erben der thüngischen Lehnsgüter (beneficiae) einige Jahre
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1691-1700
1699 April 4
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Lacksiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben Fuldt den 4ten Aprilis anno 1699
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass Placidus [von Droste], Abt von Fulda, dem im Namen der Erben der thüngischen Lehnsgüter (beneficiae) einige Jahre zuvor Güter in Uerzell (Ürzel) und andernorts verkauft wurden, den Erben laut Kaufbrief noch 9000 Gulden schuldig war. Laut Kaufbrief musste diese Summe für das thüngische Erbe an den Erbnehmer Schlitz genannt Görtz gerichtet werden. Wegen Nichtzahlung wurde bereits ein entsprechender kaiserlicher Beschluß (execution und immission) erwirkt; ihm kam der Abt jedoch durch eine gütliche Vergleichszahlung von zunächst 6000 Gulden entgegen. Den Erhalt dieser Summe haben die thüngischen Erben bestätigt und quittiert. Mit Bezugnahme (relaxation) auf ein Urteil des kaiserlichen Kammergerichts in der breitensteinischen (breydensteinisch) Erbsache, die bei Nichtzahlung eine Zwangsmaßnahme (arrest) androhte, wurden mit dem Datum der Ausstellung dieser Urkunde [1699 April 4] auch die übrigen 3000 Gulden in einer Summe bezahlt. Damit wurde die gesamte Summe des Kaufs (kauffschilling) in Höhe von 25000 Gulden, verrechnet zusammen mit den 1684 Juli 15 empfangenen 16000 Gulden, endgültig in bar (paar) beglichen. Johann Philipp von Fronhofen quittiert als Miterbe und Bevollmächtigter im Namen der übrigen Interessenten und Erben der thüngischen Güter den Empfang der genannten 3000 Gulden laut der Schuldverschreibung (obligation) der von Görtz. Ebenso quittiert er damit den Erhalt der Gesamtsumme von 25000 Gulden und verspricht gegenüber dem Abt, dass die Erben damit ohne Ausnahme endgültig auf alle Ansprüche an den genannten Gütern verzichten (cum renunciatione omnium exceptionum et privilegiorum iuris); im Besonderen verzichten sie auf damit auf die bisherige Forderung nach nicht erhaltenen Geldern. Johann Philipp unterfertigt und siegelt diese Urkunde für die thüngischen Miterben. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1699 April 4 1.Seite.jpg|1...
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Johann Philipp von Fronhoffen manu propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Philipp von Fronhofen
Vgl. hierzu die Urkunden Nr. 1995 und 1996. Die erwähnte Urkunde von 1684 Juli 15 ist nicht erhalten.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.