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Mainz, 1577.07.17. (-) Eheberedung zwischen Hans Diel, Sohn Dieln Hansens, Einwohners zu Kloppenheim, und Frau Anna von Tribur, Ww. Viktor Hesen, Bürgers und Rheinmüllers zu Mainz: Sie bringt ihm all ihre Nahrung zu; ihr Kind aus voriger Ehe erhält statt des Schwertteils 100 fl. und 1 Viertel Weingarten in Weisenauer Markung im Katzenloch neben Alban Hesens Weingarten. Zwischen ihm und den aus der neuen Ehe zu erwartenden Kindern wird Einkindschaft ausgemacht. Für den Fall, daß die neue Ehe kinderlos bliebe, wird bestimmt: Stirbt er zuerst, so erhalten sie und ihr Kind ihr Zugebrachtes und aus seiner Nahrung 100 fl. sowie die Hälfte der ehelichen Errungenschaft; stirbt sie zuerst, so erhält er sein Zugebrachtes und aus ihrer Nahrung 200 fl. sowie die Hälfte der ehelichen Errungenschaft. Auf Anhalten des Ahnherrn des Kindes, Wendel Heß, wird ausgemacht: Falls der Ehemann die Nahrung seiner Frau nicht zusammenhielte, sondern schmälerte, wird die Einkindschaft aufgehoben und dem Kind sein Schwertteil alsbald zugestellt. Anwesend: 1) Für ihn: Sein Vater; 2) für sie: Wendel Heß, Rheinmüller, Ahnherr des Kindes, und Peter Olei als nächster Agnat des Kindes wegen seiner Ehefrau Guetten; 3) Z.: Philipp Ingelheimer, Bierbrauer, und Nikolaus Ingweiler, beide Bender. Zustimmung des Kämmerers (Anton v. Wildberg, Domscholaster).

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