Kirchenkommissariat Springe (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigenLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Objekt beim Datenpartner
E 12
Landeskirchliches Archiv Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> Landeskirchliches Archiv >> E - Einrichtungen der Landeskirche, Werke, Vereine
1623-1944
Bestandsgeschichte: Aus dem Zusammenwirken von Amtmann und Superintendent entwickelte sich im 17. Jahrhundert das Kirchenkommissariat. Bis zum Ende der Monarchie wirkten Amtmann (Landrat) und Superintendent als unterstes Organ des landesherrlichen Kirchenregiments im Kirchenkommissariat zusammen. Ihre wichtigsten gemeinsamen Aufgaben waren die Aufsicht über die Kirchenvorstände, v. a. über deren Vermögensverwaltung, und die Überwachung des kirchlichen Bauwesens. Allerdings war die Aktenführung geteilt. Beim Landkreis lagen die Akten über die Bauangelegenheiten und die Vermögensverwaltung, beim Superintendenten die über die Gemeindearbeit und das Personal. Nachdem die Weimarer Reichsverfassung in Kraft getreten war, legten alle Landräte ihr kirchliches Amts des "weltlichen Kirchenkommissars" nieder. Die Akten verblieben in der Regel aber im Kreishaus. Ein Antrag des Landeskirchenamtes auf Herausgabe der Akten wurde 1925 vom Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung abgelehnt, denn ihm war klar: Wer die Akten besaß, hatte einen Beweisvorteil bei möglichen Auseinandersetzungen.
Demnach verblieben auch die bestandsbildenen Akten des weltlichen Kirchenkommissariats für die Kirchenkreise Pattensen und Springe beim Landkreis Springe, wo sie vergessen wurden. Erst 1971 sind die mittlerweile für ihn wertlos gewordenen Akten vom Landkreis Springe an das Landeskirchliche Archiv Hannover abgegeben worden, wo diese 1973 geordnet und verzeichnet worden sind.
Verwandte und ergänzende Bestände: A 1 (Pfarroffizialakten - Konsistorium Hannover), D 13 (Ephoralarchiv Laatzen-Pattensen), D 29 (Ephoralarchiv Springe), L 5a (Landessuperintendentur Calenberg-Hoya), L 5d (Landessuperintendentur Hannover)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: ja
Zusatzinformationen: vollständig verzeichnet
Demnach verblieben auch die bestandsbildenen Akten des weltlichen Kirchenkommissariats für die Kirchenkreise Pattensen und Springe beim Landkreis Springe, wo sie vergessen wurden. Erst 1971 sind die mittlerweile für ihn wertlos gewordenen Akten vom Landkreis Springe an das Landeskirchliche Archiv Hannover abgegeben worden, wo diese 1973 geordnet und verzeichnet worden sind.
Verwandte und ergänzende Bestände: A 1 (Pfarroffizialakten - Konsistorium Hannover), D 13 (Ephoralarchiv Laatzen-Pattensen), D 29 (Ephoralarchiv Springe), L 5a (Landessuperintendentur Calenberg-Hoya), L 5d (Landessuperintendentur Hannover)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: ja
Zusatzinformationen: vollständig verzeichnet
3,5 lfd. M.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.04.2025, 13:47 MESZ
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