Kläger: Hans von Bergen (der Jüngere) in Hamburg, für sich und seine Mutter Adelheid von Bergen, geb. Staal, Witwe des Eberhard von Bergen (Kläger).- Beklagter: Hermann Scheele, Ratsherr der Stadt Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis; Zulassung des Stadt-Rentebuches als Beweismittel für die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung einer Rente von 40 Mark "groben Geldes" aus seinem Brauerbe an die Kläger an Stelle des von dem Kläger irrtürmlich genannten Stadt-(Rechts-)buches unter Berufung auf ein Gutachten der Universität Frankfurt (Oder)

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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