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Philipp Hannibal von Schauenburg quittiert dem Kloster Allerheiligen über eine Abschlagszahlung von 40 Gulden, die das Kloster an der Kaufsumme für eine jährliche Gült von 2 Viertel Roggen zu Fernach geleistet hat.
Philipp Hannibal von Schauenburg quittiert dem Kloster Allerheiligen über eine Abschlagszahlung von 40 Gulden, die das Kloster an der Kaufsumme für eine jährliche Gült von 2 Viertel Roggen zu Fernach geleistet hat.