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Philipp Hannibal von Schauenburg quittiert dem Kloster Allerheiligen über eine Abschlagszahlung von 40 Gulden, die das Kloster an der Kaufsumme für eine jährliche Gült von 2 Viertel Roggen zu Fernach geleistet hat.
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Philipp Hannibal von Schauenburg quittiert dem Kloster Allerheiligen über eine Abschlagszahlung von 40 Gulden, die das Kloster an der Kaufsumme für eine jährliche Gült von 2 Viertel Roggen zu Fernach geleistet hat.