Soll der Nachrichter Appolonia Müllerin wegen Ihrer fleischlichen vermischung vnd verbottenen vnzucht auff nechstkünfftigen Monttag den 19. diz Monats Erstlichen mit dem schwerdt vom Leben zum Todt richtenn vnd nachfolgenndts Auch verbrennen. Actum Onolzbach den 13. Nouembris Anno (15)76

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Staatsarchiv Nürnberg