Befehl an den Stadtschultheiß und den Stadtrat zu Aschaffenburg vom 1. September 1662 allen durch die Zunftmeister bekannt zu machen, dass unter Stafandrohung verboten wird auf bestimmten Wiesen zu weiden. Ein entsprechendes Verhalten, namentlich der Metzger mit ihren Hammeln, habe sich aus Unordnung wegen dem verderblichen Kriegswesen eingeschlichten. Am 3. September 1662 dem Rat vorgelegt und am 18. September 1662 den Zunftmeistern bekannt gemacht.