Klage der Frau Gerhard von dem Stein, geb. Ursula Herding (außerhalb Münsters wohnend) ./. ihren Schwager Bürgermeister Dr. Herman Heerde (oo Elisabeth Herding), später dessen Kinder Herman und Johan, vertreten durch ihre Vormünder, die Ratsherrn Konrad Grüter zum Ulenkotten und Johan Herding. Maria Herding, die Schwester der Klägerin, ist ohne Leibeserben an der Pest gestorben; an ihrem Nachlass ist die Klägerin zu ½ beteiligt. Die Klägerin verlangt ihren Anteil von 2000 Th., die ihr der Beklagte angeblich zum Nachlass schuldet. Der Beklagte will das Geld als Vermächtnis der Maria Herding erhalten haben.