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Bergakademie Freiberg und insbesondere die dort studierenden Bergstipendiaten, Bd. 1
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40010 Bergamt Freiberg, Nr. 1744 (Zu benutzen im Bergarchiv Freiberg)
Registratursignatur: A 46
40010 Bergamt Freiberg
40010 Bergamt Freiberg >> 10. Bergbautechnik, Montanwissenschaft, Ausbildung >> 10.01. Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen >> 10.01.01. Bergakademie Freiberg
1820 - 1836
Enthält u.a.: Berichte über die Aufnahme und Beendigung des Studiums von Akademisten.- Praktischer Einsatz auf den Gruben.- Verhaltensvorschriften und Regulativ.- Vergehen und Zurechtweisung von Studierenden.- Unterricht in Registerführung und Markscheidekunst.
darin: : Verhaltensregeln für die Benefiziaten der Königl. Sächs. Bergakademie Freiberg, gedruckt.- Gedrucktes Informationsblatt "Nachricht für In- und Ausländer, welche auf eigene Kosten auf der Königlichen Bergakademie zu Freiberg studieren wollen".- Auszüge aus den Bundesbeschlüssen v. 1819 und 1834 für Universitäten und Lehranstalten nebst Verpflichtungserklärung für Studierende, gedruckt.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.