Bericht von der Parteiveranstaltung der FDP in Freiburg
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 D601004/203
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970
Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970 >> 1960 >> April
30. April 1960
(O-Ton) Wolfgang Haußmann, Dr., Landesvorsitzender der FDP, Justizminister von Baden-Württemberg: Die CDU wollte schon 1956 die absolute Mehrheit erringen / Unter dem staatspolitischen Gesichtspunkt wäre es bedauerlich, wenn eine einzelne Partei die Mehrheit erringen würde / Dem will die FDP entgegenwirken und hofft auf das Vertrauen der Wähler / Die Landtagswahlen sind ein Barometer für die Bundestagswahlen im nächsten Jahr / Es geht aber in erster Linie um Erhaltung und Festigung des Landes Baden-Württemberg / Die Frage der Volksabstimmung in der Badenfrage soll so bald wie möglich durch Bundesgesetz geklärt werden / (3'33)
(O-Ton) Erich Mende, Dr., Bundesvorsitzender der FDP: Der Kommunalwahlkampf ist eine Betätigung des Staatsbürgers beinahe außerhalb oder neben der politischen Arbeit / Eine Landtagswahl ist eine Testwahl für die antretenden politischen Parteien / Welche Chancen und Kombinationsmöglichkeiten sich die politischen Parteien für die Bundestagswahl 1961 ausrechnen, hängt auch vom Ergebnis der baden-württembergischen Landtagswahlen ab / Der Landesverband Baden-Württemberg soll ein Musterbeispiel an innerer, äußerer Geschlossenheit sein und ein hervorragendes Wahlergebnis liefern / Jedes Auftreten von Splitterparteien ist mittelbar eine Unterstützung für die Massenparteien der Roten und der Schwarzen / Die FDP will eine große Partei sittlich verantworteter Persönlichkeiten sein, die eher ihrem eigenen Gewissen denn dem Führer einer Masse folgen / (3'26)
(O-Ton) Erich Mende, Dr., Bundesvorsitzender der FDP: Der Kommunalwahlkampf ist eine Betätigung des Staatsbürgers beinahe außerhalb oder neben der politischen Arbeit / Eine Landtagswahl ist eine Testwahl für die antretenden politischen Parteien / Welche Chancen und Kombinationsmöglichkeiten sich die politischen Parteien für die Bundestagswahl 1961 ausrechnen, hängt auch vom Ergebnis der baden-württembergischen Landtagswahlen ab / Der Landesverband Baden-Württemberg soll ein Musterbeispiel an innerer, äußerer Geschlossenheit sein und ein hervorragendes Wahlergebnis liefern / Jedes Auftreten von Splitterparteien ist mittelbar eine Unterstützung für die Massenparteien der Roten und der Schwarzen / Die FDP will eine große Partei sittlich verantworteter Persönlichkeiten sein, die eher ihrem eigenen Gewissen denn dem Führer einer Masse folgen / (3'26)
0:08:33; 0'08
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Politischer Wochenbericht
Freiburg im Breisgau FR
Partei: FDP: Landesparteitag 1960
Wahl: Landtagswahl 1960
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ