Ebenso gewinnt Altmünster den dritten Bann über folgende Gülten, fällig je zur Hälfte an Weihnachten und Johanni: 1) 21 Schillinge Kölner Pfennige aus dem Haus "ad Rotam", an das Haus zum Bock stoßend, 2) 1 Mark Kölner Pfennige aus dem Steinhaus "inter textores in vico veteris monasterii" [unter den Webern in der Altmünstergasse], das Hennekin "Frenkeln" bewohnt. (Mit Eid besagt durch Richter Nikolaus.). 4 S.: Kämmerer und Richter.